Das geht aus einer Antwort (
17/5014) der Bundesregierung an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Im Zuge der Neuorganisation der nachgeordneten Forschungsbereiche des BMELV sei dem Verbraucherschutz mehr Kapazität eingeräumt worden. Zusätzlich erfolge verbraucherbezogene Forschung im Geschäftsbereich des BMELV im Bundesinstitut für Risikobewertung und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Die Grünen hatten sich in einer Kleinen Anfrage (
17/4748) erkundigt, wie sich die finanzielle und strukturelle Forschungsförderungspraxis der Bundesregierung und die des BMELV im Hinblick auf die politikberatende Verbraucherforschung seit dem Jahr 2001 entwickelt hat. (hib/EIS/AW)