Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat Ende vergangener Woche das „Ruhen des Verfahrens“ in Sachen
Monsanto angeordnet, da sich die beiden Streitparteien - das Bundesagrarministerium und Monsanto - nach eigenem Bekunden nun außergerichtlich einigen wollen. Vermutet wird, dass Monsanto die Neubewertung von
MON 810 im europäischen Zulassungsprozess dieses Jahr abwartet.
Jede Zulassung für genmanipulierte Organismen muss nach 10 Jahren neu betrachtet werden unter Einbeziehung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Auf 1.000 Hektar waren in diesem Jahr bereits MON 810 Felder angemeldet, insbesondere in Brandenburg und Sachsen. Dazu erklärt NABU-Präsident Olaf Tschimpke: „Der
NABU begrüßt die klare Haltung von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse
Aigner, die am MON 810 Verbot aus Vorsorgegründen festhält. Solange der begründete Verdacht besteht, dass Bt-Maisanbau für Natur- und Umwelt schädlich ist, muss MON 810 verboten bleiben.“
Gleichzeitig fordert der NABU mehr Geld für eine unabhängige Sicherheitsforschung. „Es ist skandalös, dass die EU-Neubewertung sich im Wesentlichen auf die lückenhaften und unüberprüfbaren Daten des Herstellers Monsanto stützt. Monsanto stellt weder die Rohdaten für eine unabhängige Überprüfung zur Verfügung noch bekommen Forscher komplikationslos Zugang zu gentechnisch verändertem Saatgut ohne die Zustimmung Monsantos.“ (Pd)