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24.10.2013 | 18:47 | Defekte Lüftungsanlage 

Urteil: Landwirt nicht am Erstickungstod seiner Schweine schuld

Borken - Drei Monate nach dem Erstickungstod von 940 Schweinen auf einem Bauernhof in Vreden (Kreis Borken) haben die Ermittlungen keine Mitschuld des Tierhalters ergeben.

Erstickungstod Schweine
(c) proplanta
Am 23. Juli habe ein technischer Defekt zum Ausfall der Lüftungsanlage geführt, teilte der Kreis Borken am Donnerstag mit. Zudem hatte ein Blitz die Alarmanlage lahmgelegt. Dem Halter sei kein bußgeldrelevantes Fehlverhalten vorzuwerfen.

Eine gesetzliche Regelung, wie oft eine solche Alarmanlage überprüft werden müsse, gebe es nicht. Die einschlägige DIN-Vorschrift fordere eine monatliche Überprüfung. Dies sei dem Tierhalter und einem Gutachter zufolge geschehen. (dpa/lnw)
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