(c) proplanta Am 23. Juli habe ein technischer Defekt zum Ausfall der Lüftungsanlage geführt, teilte der Kreis Borken am Donnerstag mit. Zudem hatte ein Blitz die Alarmanlage lahmgelegt. Dem Halter sei kein bußgeldrelevantes Fehlverhalten vorzuwerfen.
Eine gesetzliche Regelung, wie oft eine solche Alarmanlage überprüft werden müsse, gebe es nicht. Die einschlägige DIN-Vorschrift fordere eine monatliche Überprüfung. Dies sei dem Tierhalter und einem Gutachter zufolge geschehen. (dpa/lnw)
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