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02.06.2016 | 10:32 | Atomaltlasten 

Bund schließt Schlupflöcher bei Atomkonzern-Haftung

Berlin - Die Bundesregierung schließt bei der Finanzierung des Atomausstiegs mögliche Schlupflöcher für Energiekonzerne. Es soll verhindert werden, dass sich Betreiber der Atomkraftwerke durch eine Aufspaltung bei der Nachhaftung davonstehlen.

Atomkraft in Deutschland
(c) proplanta
Eine entsprechende Erklärung hat das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen. Von der Regelung werden mögliche Abspaltungen nach dem 1. Juni 2016 erfasst. Ein Vertrauen auf den Fortbestand der derzeitigen Rechtslage sei insoweit nicht mehr geschützt, hieß es.

Eon will bei der Hauptversammlung am 8. Juni die Aufspaltung des Konzerns beschließen. Der Mutterkonzern soll sich dann auf Ökostrom, Netze sowie Vertrieb konzentrieren - aber auch die Atomkraftwerke weiter betreiben. Auch bei RWE soll der Nuklearteil bei der Muttergesellschaft bleiben. Die Frage ist aber, ob bei einer Pleite der Muttergesellschaft auch die Tochterfirmen haften.

Die Regierungskommission zum Atomausstieg hatte vorgeschlagen, dass die Stromkonzerne Eon, RWE, Vattenfall und EnBW bis 2022 rund 17,2 Milliarden Euro an einen staatlichen Fonds überweisen, der die Zwischen- und Endlagerung von Atommüll managen soll. Gegen Zahlung eines Risikozuschlags von 35 Prozent können die Unternehmen zudem die Haftung für Kosten- und Zinsrisiken an den Staat übertragen. So ergibt sich ein Gesamtbetrag von 23,3 Milliarden Euro.

Für Stilllegung und Rückbau sowie Verpackung des Atommülls sollen die Unternehmen verantwortlich bleiben. Die Bundesregierung bereitet ein Gesetz vor, um die Empfehlungen der Kommission umzusetzen.
dpa
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