Hintergrund sind die Lieferausfälle wegen der russisch-ukrainischen Gaskrise vom Januar 2009. Damals war es zu der bislang größten Störung der europäischen Erdgasversorgung gekommen: 30 Prozent der europäischen Importe waren zwei Wochen lang ausgefallen. EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso erklärte: „Europa muss die Lehren aus den vorherigen Krisen ziehen und sicherstellen, dass europäische Bürger nie wieder ohne eigenes Verschulden frieren müssen."
Die nun von der EU-Kommission vorgeschlagene Notfallregelung soll das vorhandene System an gemeinsamen EU-Standards ausrichten. Mit einer geeigneten Risikobewertung können alle EU-Mitgliedstaaten rechtzeitig Maßnahmen treffen, um den Folgen potentieller Gasstörungen vorzubeugen. Kommt es zu einer gravierenden Versorgungskrise der Kategorie "n-1", so wären die EU-Mitgliedstaaten zu einer engen Zusammenarbeit verpflichtet.
Die Importabhängigkeit wächst, gleichzeitig nehmen die Versorgungs- und Transitrisiken zu. In der EU wird mehr als ein Viertel der Energieversorgung durch Erdgas gedeckt, das zu mehr als 50 Prozent von außerhalb der EU stammt - allein 42 Prozent aus Russland. Bis 2020 werden voraussichtlich mehr als 80 Prozent des in der EU benötigten Gases importiert werden. Einige Mitgliedstaaten hängen bereits vollständig von importiertem Erdgas ab.
Energiekommissar Andris Piebalgs sagte: „Wir wissen bereits seit einiger Zeit, dass die vorhandenen Regelungen für die Bewältigung von Erdgasnotfällen unzureichend sind. Der Erdgasstreit zwischen Russland und der Ukraine im Januar 2009 hat unsere Befürchtungen bestätigt. Alle Mitgliedstaaten erkennen an, dass wir für die gesamte EU gemeinsame Standards für die Erdgasversorgungssicherheit benötigen. Genau diese Standards schlagen wir heute vor.“
Das neue EU-Regelwerk soll die Mitgliedstaaten auf Versorgungsstörungen umfassend vorbereiten. Dafür gibt es klare und wirksame Notfallpläne. Grundlage der Pläne sind einheitliche Risikobewertungen. Mit Hilfe eines gemeinsamen Indikators lässt sich feststellen, ob eine gravierende Erdgasversorgungsstörung vorliegt. Dieses als "n-1" bekannte Prinzip geht vom Ausfall einer wichtigen Versorgungsinfrastruktur oder einer gleichwertigen Einrichtung, beispielsweise Importpipeline oder Produktionsanlage aus. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass alle Mitgliedstaaten eine zuständige Behörde benennen müssen, die für die fortlaufende Beobachtung der Erdgasversorgungsentwicklung, für die Bewertung der Versorgungsrisiken sowie für die Erstellung von Präventions- und Notfallplänen zuständig wäre.
Die Erdgasversorgung soll in einem Zeitraum von sechzig Tagen bei einer extremen Kaltwetterperiode gesichert werden. Ferner wären die Mitgliedstaaten verpflichtet, im Krisenfall eng zusammenzuarbeiten. Hierfür würde die Koordinierungsgruppe „Erdgas“ aufgewertet und dafür gesorgt, dass zuverlässige Informationen und Daten zur Versorgungslage für alle zugänglich sind. Sollten mehr als zehn Prozent der täglichen Gasimporte in die EU ausfallen, so könnte die EU-Kommission den Versorgungsnotstand ausrufen.
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Gleichzeitig hat die EU-Kommission einen Vorschlag für mehr Transparenz bei Investitionsprojekten in die EU-Energieinfrastruktur vorgelegt. Die EU hat knapp 4 Milliarden Euro für Energieinvestitionen im Rahmen des europäischen Konjunkturprogramms (EERP) zur Verfügung gestellt. Schätzungen zufolge müssen zwischen 2009 und 2030 bis zu einer Billion Euro für das Stromnetz und für die Erzeugungskapazitäten in der EU und 150 Milliarden Euro für die Gasnetze investiert werden (ohne Importleitungen aus Drittländern). Infrastrukturverbesserungen würden sich insbesondere auf die Versorgungssicherheit günstig auswirken. Weitere Informationen zur Transparenz von Investitionen im Energiebereich gibt es
hier. (PD)