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04.01.2011 | 21:15 | Energieleitungstrassen fair entschädigen  

Fachgespräch zu Entschädigungsgrundsätze für Energieleitungstrassen

Berlin - Für die Errichtung und Betreibung von Energieleitungstrassen müssen Grundstückseigentümer ihre Flächen zur Verfügung stellen.

Energieleitungstrassen
Sie erhalten aber lediglich auf der Basis von 10 bis 20 Prozent des Grundstückswertes Entschädigung, so dass dadurch in keiner Weise künftige Nutzungseinschränkungen durch die Leitungstrassen sowie die Minderung von Entwicklungsmöglichkeiten abgedeckt sind. Was wäre eine für alle Beteiligten angemessene Entschädigung? Um darauf Antworten zu finden, führt der Deutsche Bauernverband (DBV) gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände am 22. Februar 2011 in Berlin ein Fachgespräch zum Thema "Entschädigungsgrundsätze für Energieleitungstrassen auf den Prüfstand" durch. Die Teilnahmegebühr für die Veranstaltung beträgt 70 Euro, für Mitglieder der veranstaltenden Verbände 50 Euro. Für Journalisten ist die Teilnahme kostenlos. Anmeldemöglichkeiten und nähere Informationen erhalten Interessenten in beiliegendem Flyer.

Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit, Entschädigungsgrundsätze unter Beachtung gewandelter Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten im Zuge des Abwägungsprozesses neu zu bestimmen. Mit dem Fachgespräch soll unter Einbeziehung aller Beteiligten gegenüber der Politik deutlich gemacht werden, dass die jahrzehntelange Entschädigungspraxis einer grundsätzlichen Überprüfung bedarf und unter Beachtung der veränderten Bedingungen neue Entschädigungsansätze vom Gesetzgeber zu entwickeln sind. Mit diesem Fachgespräch möchten die Veranstalter Landwirte, Grundeigentümer, Politiker, Mitarbeiter in Parlamenten, Verbänden, Unternehmen und Behörden sowie Wissenschaftler und Journalisten zu einer offenen Diskussion einladen. (dbv)
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