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02.06.2010 | 14:52 | Kurzumtrieb  

Forstvermehrungsgutgesetz bei Kurzumtriebsplantagen - nach wie vor notwendig

Hann.Münden - Bei der Anlage von Kurzumtriebsplantagen mit Pappeln gilt das Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG). Ohne diese Regelungen könnte ungeeignetes Vermehrungsgut völlig unkontrolliert erzeugt und vertrieben werden, was nicht im Sinne der Verbraucher sein kann.

Forstvermehrungsgutgesetz bei Kurzumtriebsplantagen - nach wie vor notwendig
Der Geltungsbereich des FoVG geht dann über die forstrechtliche Walddefinition hinaus, wenn forstliches Vermehrungsgut außerhalb des Waldes für forstliche Zwecke zum Einsatz kommt. Entsprechend den Ausführungen zur Begründung des Gesetzes umfassen forstliche Zwecke die Verjüngung und Begründung von Wald einschließlich Ausgleichs- und Ersatzaufforstungen, Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen sowie Kurzumtriebs- oder Schnellwuchsplantagen. Erzeugung und Vertrieb von forstlichem Vermehrungsgut für die Anlage von Kurzumtriebsplantagen (KUP) unterliegen daher den Regelungen des FoVG, auch wenn es sich um landwirtschaftliche Flächen handelt.

Da Pappeln in der Hauptsache vegetativ vermehrt werden, darf für den Anbau auf KUP nur Vermehrungsgut der Kategorie „geprüft“ erzeugt und vertrieben werden. Vor allem bei Klonen entscheidet die Wahl des geeigneten Vermehrungsgutes in hohem Maße über Erträge und Betriebssicherheit. Es bestehen große individuelle Unterschiede bei wirtschaftlich bedeutenden Merkmalen wie Biomasseproduktion, Regenerationsfähigkeit, Anwuchssicherheit und Resistenzeigenschaften zwischen den einzelnen Klonen (Sorten). Darüber hinaus müssen die teilweise sehr standortspezifischen Bedürfnisse unbedingt beachtet werden.

Der Anbau von Pappelsorten, die nicht unter hiesigen Standortsbedingungen geprüft worden sind, würde zu einem erheblichen und nicht kalkulierbaren Betriebsrisiko für den Besitzer der KUP führen. Als Beispiel sei der der in Belgien zugelassene und geprüfte Pappelklon Beaupré genannt, der auf vielen Versuchsflächen in Deutschland aufgrund seiner Anfälligkeit gegenüber dem Pappelblattrost nach zwei bis drei Umtriebszeiten komplett ausgefallen ist. Leider werden zurzeit hauptsächlich nur 5 Pappelsorten auf KUP angebaut. Um die leidvollen Erfahrungen im Flurholzanbau aus den 1950er Jahren mit der Konzentration des Pappelanbaus auf wenige Sorten zu vermeiden, muss unbedingt die Züchtung geeigneter Sorten für KUP forciert werden. Das von der FNR geförderte Projekt FastWOOD wird hier Abhilfe schaffen. Nähere Informationen gibt es auf der Webseite www.fastwood.org. (nw-fva)
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