Die Einigung sei ein entscheidender Schritt, um das Hin und Her bei E 10 endlich zu beenden. Mit der zehnprozentigen Beimischung würden das CO2-Einsparungspotenzial von
Bioethanol besser ausgeschöpft und die EU-Klimaschutzziele für den Straßenverkehr effizienter verwirklicht, erklärte BDBe-Geschäftsführer Dietrich Klein. Der von der EU für
Biokraftstoffe geforderte Mindestwert von 35 Prozent Treibhausgaseinsparung werde von heimischem Bioethanol bereits jetzt übertroffen. Mittelfristig sei sogar eine CO2-Einsparung von mehr als 60 Prozent möglich, ergänzte Klein.
Als ersten Schritt zur Einführung von E 10 müsse die neue Regierung nun kurzfristig die 10. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetz (10. BImSchV) ändern. Der nächste Punkt auf der Biokraftstoff-Agenda der neuen Regierung müsse die vollständige Umsetzung der EU-Richtlinie Erneuerbare Energien sein. Dies sei für einen harmonisierten europäischen Biokraftstoff-Binnenmarkt dringend notwendig. Der BDBe forderte Vorrang für heimisches Bioethanol solange nicht gleiche Nachhaltigkeitsstandards für importiertes und europäisches Bioethanol gewährleistet seien. (BDB)