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15.10.2010 | 12:41 | Energiekonzept  

Gute Perspektiven für Bioenergie

Berlin - Der Beitrag der Bioenergie zu den Erneuerbaren Energien kann weiter wachsen. Dies betonte der Deutsche Bauernverband (DBV) in einer Stellungnahme zum Energiekonzept der Bundesregierung.

Biogasanlage
Mit diesem Energiekonzept soll der Ausbau erneuerbarer Energien im Sinne des Klimaschutzes und der Versorgungssicherheit weitergeführt werden. Die Bio­energie soll dabei einen ambitionierten Beitrag leisten.

Nach Einschätzung des DBV muss der Ausbau der Bioenergie vor allem über Effizienz- und Produktivitätssteigerungen bei Pflanzenschutz, Anbau und Verarbeitung der Biomasse erreicht werden. Auf dieser Basis kann die Bioenergieproduktion aus der Landwirtschaft bis 2020 verdoppelt werden. In 2010 seien in Deutschland rund 2,15 Millionen Hektar Ackerfläche mit Energiepflanzen und nachwachsenden Rohstoffen angebaut worden. Bis 2020 könne die Fläche für den Anbau von Energiepflanzen auf 3 Millionen Hektar ausgedehnt werden, bei weiterhin gesicherter Nahrungsmittelproduktion, betont der DBV. Um dieses Ziel zu erreichen, müsse allerdings die Agrar- und Umweltpolitik vom Ziel einer flächenhaften Extensivierung bzw. Stilllegung der landwirtschaftlichen Flächen Abstand nehmen und auf eine nachhaltige Landwirtschaft setzen. Organische Reststoffe und Nebenprodukte müssten auch zur Entspannung von Nutzungskonkurrenzen stärker genutzt werden. Außerdem sei eine Neuausrichtung der Agrarforschung nötig, die auf Effizienzsteigerung und nachhaltige Produktion setzt.
 
Für die Landwirte sei dabei eine nachhaltige Erzeugung der Biomasse selbstverständlich. Dies sei bereits über ein umfangreiches landwirtschaftliches Fachrecht bis hin zum Naturschutzrecht und zum Bundeswaldgesetz sichergestellt. Der DBV warnt daher vor einem überzogenen Bürokratismus durch eine Ausweitung der Nachhaltigkeitszertifizierung auf die gesamte Bioenergie-Branche. Auch in der EU bestehe bereits ein dichtes Kontrollnetz für Umweltstandards über Cross Compliance. Aus Sicht der deutschen und europäischen Erzeuger ist ist es daher dringend erforderlich, dass die Cross Compliance Kriterien bei Biomasse-Importen aus Drittländern durchgehend eingehalten werden.

Die im Energiekonzept für das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) angekündigte Prüfung der Strom-Vergütungen muss nach Auffassung des DBV sachgerecht erfolgen. Es sind insbesondere im Bereich Biogas an verschiedenen Punkten Überhitzungen aufgetreten, die korrigiert werden müssen, ohne jedoch den Ausbau insgesamt in Frage zu stellen. Vor allem in der Tierhaltung muss über eine noch gezieltere Nutzung organischer Reststoffe (z.B. Gülle) eine sinnvolle Verbindung mit den Biogasanlagen gesucht werden.

Die Stellungnahme des DBV zum Energiekonzept der Bundesregierung finden Sie hier. (dbv)
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