Das geht aus einem vergangenen Donnerstag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz hervor. Darin verweigerte das Gericht einem Landwirt im Landkreis Mainz-Bingen die Genehmigung für eine Biogasanlage, der hierfür auf seinen Feldern ausschließlich
Biomasse erzeugen wollte. Eine solche Anlage sei nur zulässig, wenn ihr Betrieb nicht der Schwerpunkt der Landwirtschaft sei, sondern eine untergeordnete Rolle spiele, so die Richter.
Der Landwirt wollte für rund 2 Mio. EUR ein Blockheizkraftwerk errichten, für das er jährlich rund 16.000 t Getreide, Pferdemist und Grünschnittschredder einbringen wollte. Die Ortsgemeinde hatte ihm die Genehmigung dafür verweigert. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd hatte zunächst die Genehmigung erteilt, diese aber nach dem Widerspruch der Ortsgemeinde wieder aufgehoben. Dagegen klagte der Landwirt beim Verwaltungsgericht Mainz. Das Gericht hat Berufung zugelassen. (DJG)