„Das Nabucco-Projekt ist von entscheidender Bedeutung für die Energieversorgungssicherheit Europas und eine europäische Energiepolitik, die auf Diversifizierung der Gasversorgung und der Transportwege ausgerichtete ist". Mit Nabucco können potenziell 10 bis 15 Prozent des europäischen Erdgasbedarfs gedeckt werden. Das Abkommen, dass unter Vermittlung der EU-Kommission und Deutschlands zustande gekommen ist, regelt die Bedingungen der Erdgasausfuhr vom Kaspischen Meer und dem Nahen Osten in die EU und die Türkei. EU-Energiekommissar Andris Piebalgs, der für die EU-Kommission an der offiziellen Unterzeichnung teilnahm, sagte: "Nun ist zu hoffen, dass dies der Ausgangspunkt für eine weitere fruchtbare Zusammenarbeit in unseren bilateralen Beziehungen und zwischen den Versorger- und Verbraucherstaaten ist".
Das Abkommen wurde zwischen der Türkei und den vier EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Rumänien, Ungarn und Österreich geschlossen. Die Pipeline verläuft zwischen dem östlichen und südlichen Teil der Türkei und Baumgarten in Österreich, wobei sie das Hoheitsgebiet der genannten Staaten durchquert. Die EU-Kommission hat bei den Verhandlungen für alle Beteiligten als Vermittler fungiert und an der Lösung faktischer Probleme mitgewirkt. Das Nabucco-Abkommen steht in vollem Einklang mit dem Völkerrecht, dem Gemeinschaftsrecht und dem türkischen Recht. Es ist das erste Abkommen dieser Art.
Im Fall der Nabucco-Pipeline hat die EU-Kommission die Vereinbarkeit der rechtlichen Regelungen in der Türkei und in der EU gewährleistet. Daher braucht ein Unternehmen, das die Pipeline nutzen möchte, sich nur an einen einzigen Ansprechpartner (die Nabucco International Company) zu wenden, um Erdgas von der Osttürkei ins Zentrum der EU zu befördern. Dieses Prinzip des einzigen Ansprechpartners vereinfacht die Beförderung von Erdgas durch Gebiete unterschiedlicher Rechtshoheit erheblich. Als nächste Etappe steht der Abschluss von Kapazitätsverträgen an. Dabei geht es um Verpflichtungen, über einen festen Zeitraum Gas in die Pipeline einzuspeisen. Diese Verpflichtungen können sowohl von den Erdgaskäufern als auch von den ‑verkäufern eingegangen werden. Sie bilden die Grundlage für die Finanzierung der Pipeline. Diese Etappe beginnt in der zweiten Jahreshälfte 2009.
Alle Informationen im Einzelnen finden Sie
hier. (PD)