Auch beim Austausch von Heizungsanlagen in Wohngebäuden müssen vom 1. Januar an mindestens zehn Prozent des Wärmebedarfs über erneuerbare Öko-Energien gedeckt werden. Bislang galt die Pflicht zur Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien wie Sonnenkraft, Erdwärme oder
Biomasse nur für Heizungen in Neubauten. Umgangen werden kann die Zehn-Prozent-Pflicht für Altbauten nur durch verbesserte Wärmedämmung an Fassade oder Dach, teilte das Umweltministerium am Dienstag in Stuttgart mit.
Das Heizen und die Warmwasserbereitung in Gebäuden gilt als besonders klimaschädlich: Rund ein Drittel des jährlichen Gesamtausstoßes von rund 70 Millionen Tonnen
CO2 im Land werde dadurch verursacht, hieß es. Umweltministerin Tanja
Gönner (
CDU) sagte, vor allem bei den etwa 70 Prozent älteren Wohngebäuden könnten durch eine energetische Modernisierung bis zu 50 Prozent und mehr Energie eingespart werden. Jährlich würden in Baden-Württemberg rund 50.000 Heizungsanlagen erneuert - viel zu selten werde dabei aber an die Nutzung von Öko-Energie gedacht. (dpa)