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17.05.2010 | 02:43 | Biokraftstoffe 

Projektbericht erschienen zur Freigabe von DEUTZ-Common-Rail-Motoren in Nutzfahrzeugen Euro IV für Biodiesel

Berlin - Voraussetzung für die zukünftige Vermarktung von Biodiesel als Reinkraftstoff wie auch als Beimischungskomponente in Dieselkraftstoff ist die Erteilung von Freigaben.

Projektbericht erschienen zur Freigabe von DEUTZ-Common-Rail-Motoren in Nutzfahrzeugen Euro IV für Biodiesel

Mit dem Ziel, die Motorenbaureihe TCD 2013 4V der Abgasstufe EURO IV mit DEUTZ-Common-Rail-Einspritzsystem im Nutzfahrzeugeinsatz freizugeben, wurde bei der DEUTZ AG mit finanzieller Unterstützung der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) ein Motoren- und Funktionstest auf dem Prüfstand sowie ein Feldtest zur Absicherung der Biodieseltauglichkeit durchgeführt.

Der Prüfstandstest umfasste einen 500 h Dauerlauftest gemäß der DEUTZ-Hausnorm, Funktionstests hinsichtlich Leistung und Verbrauch sowie Emissionsmessungen in den gesetzlich vorgeschriebenen Testzyklen. Täglich erfolgte die Kontrolle des Motorzustands bei Nennleistung, begleitend wurden Schmierölanalysen durchgeführt und der Motor schließlich durch DEUTZ und das Einspritzsystem durch BOSCH befundet.

Im Rahmen des Feldtests wurden zwei Busmotoren der IOV Omnibusverkehr GmbH, Illmenau, geprüft und insbesondere Schmierölanalysen durchgeführt. Als Ergebnis dieser umfangreichen Testreihen erteilt die DEUTZ AG für diese Motorbaureihe die Freigabe für die Verwendung von bis zu 30 Prozent Biodiesel in Dieselkraftstoff. Im Bericht wird darauf hingewiesen, dass zwar eine Freigabe des Basismotors für B100 möglich wäre, jedoch bei einer Freigabenerteilung das Gesamtsystem inklusive der Abgasnachbehandlung und des On-Board-Diagnosesystems (OBD) berücksichtigt werden müssen. Die Freigabenerteilung wird auf B30 beschränkt, weil als Ergebnis dieses Projektes Forschungsbedarf gesehen wird bezüglich einer möglichen Vergiftung des SCR-Abgasnachbehandlungssystems durch Kalium und Natrium sowie möglicher Fehlermeldungen, die das OBD-System bei Biodieselbetrieb auslösen könnte.

Die DEUTZ AG stellt abschließend fest, dass für Nutzfahrzeugmotoren der Abgasstufe EURO IV, die auch mit 100 Prozent Biodiesel betrieben werden können, folgende Anforderungen erfüllt bzw. Fragestellungen gelöst werden müssen:

  • Ansprechen der OBD durch Minderleistung beim Biodieseleinsatz;
  • Prüfung der Serientauglichkeit von Biodieselsensoren, ein Verzicht auf Biodieselsensoren ist aus Sicht der DEUTZ AG nur bis zu einem Biodiesel-Anteil von 30 Volumenprozent (B30) möglich; 
  • Alkali- und Erdalkalielemente sowie andere Katalysatorgifte (wie z. B. Phosphor) führen möglicherweise zu einer Deaktivierung des Dieselkatalysators;
  • Asche bildende Elemente führen zu einer unerwünschten Beladung des Dieselpartikelfilters.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die DEUTZ AG ausschließlich qualitätsgesicherten Biodiesel einzusetzen.

Als Ergebnis dieses Projektvorhabens fördert die UFOP inzwischen ein Vorhaben zur Evaluierung der Metallgehalte bzw. Asche bildenden Komponenten und Katalysatorgifte in Biodiesel auf Basis der umfangreichen Datenbank der Arbeitsgemeinschaft Qualitätsmanagement Biodiesel e.V.

Nach Auffassung der UFOP sind die dargestellten Anforderungen und Fragestellungen lösbar. Deshalb fördert die UFOP ein weiteres Projektvorhaben bei der DEUTZ AG zunächst mit dem Ziel der B100-Freigabe für Agripower-Motoren der Emissionsstufe IV (mit SCR) für B100 freizugeben. (ufop)

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