Umweltexperten der Bundestagsfraktionen von Union und
SPD haben sich auf eine Übergangsregelung zur Inanspruchnahme der staatlichen Sonderförderung solcher Anlagen verständigt. Die Vereinbarung vom Vorabend wurde von der zuständigen CDU-Bundestagsabgeordneten Maria Flachsbarth am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bestätigt. Danach behalten solche Anlagen, die vor dem 5. Dezember 2007 erstmalig in Betrieb genommen wurden oder für die bis zu diesem Tag der Kaufvertrag geschlossen wurde, zunächst den Sonderbonus für nachwachsende Rohstoffe.
Nach der zum 1. Januar 2009 in Kraft tretenden Reform der Förderung erneuerbarer Energien müssen die Betreiber eigentlich nachweisen, dass das eingesetzte Palm- oder Sojaöl nicht mit der Vernichtung von Regenwäldern erkauft wurde. Ohne diesen Nachweis der «Nachhaltigkeit» aber würde der für nachwachsende Rohstoffe gezahlte Sonderbonus (je nach Anlagengröße 4 oder 6 Cent pro Kilowattstunde) gestrichen. Die Anlagen wären dann zumeist unwirtschaftlich.
Die nationale Regelung gelte nur solange, bis die EU- Kommission ihre EU-weiten Nachhaltigkeits-Regeln verabschiede, sagte Flachsbarth. «Wir hoffen, dass das noch vor dem Jahreswechsel geschieht.» Vorsorglich sei die Regelung zunächst bis Ende 2009 befristet. Die Betreiber solcher Anlagen, die im Vertrauen auf das Gesetz über erneuerbare Energien investiert hätten, sollten nicht unverschuldet in Not gebracht werden.
Blockheizkraftwerke produzieren Strom und Wärme effizient und finden sich nicht nur bei privaten Investoren, sondern häufig auch in Krankenhäusern. Die SPD hatte zuvor die Förderung solcher Anlagen nur noch für
Pflanzenimporte vor 2005 genehmigen wollen. Sie sollte nicht mehr gelten für Investoren, die in der Boomphase der klimaschädlichen Vernichtung von Regenwäldern und Mooren seit 2005 bereits «sehenden Auges» von solchen Böden stammendes Palm- und Sojaöl einführten. (dpa)