Das Gesetz bleibe auch nach dem Urteil «eine Farce und eine Mogelpackung», heißt es in einer am Freitag verbreiteten Mitteilung des Aktionsbündnisses Freier Horizont.
Die Vereinigung der Windkraftgegner im Nordosten widerspricht darin der Einschätzung der Karlsruher Richter, dass die Nutzung der Windkraft wichtigen Gemeinwohlzielen wie dem
Klimaschutz und einer gesicherten
Stromversorgung dient.
«Windkraft schadet dem Landschafts- und
Artenschutz, Windkraft trägt nicht zur sicheren und bezahlbaren Stromversorgung bei. Windkraft dient daher nicht dem Gemeinwohl», argumentiert das Aktionsbündnis. Das Bürgerbeteiligungsgesetz werde zudem faktisch von allen Zielgruppen verschmäht.
«Zustimmung für eine gescheiterte Energiepolitik kann man nicht kaufen, schon gar nicht mit lächerlichen Beträgen, die nicht mal als
Entschädigung betrachtet werden können», so das Aktionsbündnis weiter.
In Mecklenburg-Vorpommern sind Investoren seit 2016 verpflichtet, beim Bau neuer Windparks an Land Anwohnern und Kommunen eine Projektbeteiligung von mindestens 20 Prozent anzubieten. Alternativ können die Gemeinden eine jährliche «Ausgleichsabgabe» bekommen und die Bürger ein risikoärmeres Sparprodukt wie Festgeldanlage oder Sparbrief. Damit soll die Akzeptanz für Windparks in betroffenen Regionen gestärkt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag nach der Klage eines Investors entschieden, dass eine solche gesetzliche Verpflichtung rechtens ist.
Die Landesregierung in Schwerin wertete das Urteil als Bestätigung ihres Kurses, beim
Ausbau der Ökostrom-Produktion die Bürger mehr zu beteiligen. «Wenn sie zu Teilhaberinnen und Teilhabern von Windparks in ihrer Umgebung werden können, wird die Akzeptanz weiter steigen. Das ist eine entscheidende Voraussetzung für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien», erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Der Städte- und Gemeindetag
MV forderte Projektierer und Investoren auf, das Gesetz umzusetzen.