«Die Abschaltungen sind hochgradig unsinnig und sollen die Windkraftgegner beruhigen, helfen tut das den Arten nicht», sagte der Vorsitzende des Landesverbands Windenergie, Joachim Wierlemann, auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Abschaltzeiten werden meist bei der Genehmigung der Windkraftanlage zur Auflage gemacht, beispielsweise um
bedrohte Arten vor den Rotoren zu schützen. Doch bei Vögeln wisse man mangels fundierter Untersuchungen nicht, wie sinnvoll diese Maßnahme sei, erklärte Wierlemann.
Eine
Umfrage unter Hessens Regierungspräsidien bestätigt, dass viele
Windräder wegen Auflagen zeitweise stillstehen müssen. «Heute wird fast jede Windkraftanlage mit einer Einschränkung der Betriebszeiten betrieben», sagte ein Sprecher des Regierungspräsidiums Darmstadt.
Laut der Behörde in Kassel ist davon auszugehen, dass Windenergieanlagen seit 2012 generell Abschaltzeiten als Auflage hätten. Abschaltzeiten seien aufgrund des Artenschutzes «regelmäßig notwendig», sagte das Regierungspräsidium Gießen. Zahlen, wie oft und lange Windräder stillstehen müssen, erheben die Regierungspräsidien und das Umweltministerium nicht.
Abschaltzeiten sind umstritten, Fortschritte könnten neue Systeme mit kamera- oder radargestützte Erfassungssystemen bringen: Die Windräder stehen nur dann still, wenn wirklich Vögel in der Nähe sind.
«Forschungen zu optischen oder radargestützten Erkennungssystemen von Vögeln und Fledermäusen werden vom Umweltministerium aufmerksam beobachtet», sagte eine Ministeriumssprecherin in Wiesbaden. Sobald solche Systeme technisch ausgereift seien, könnten diese berücksichtigt werden.