Das teilte die Kreisverwaltung in Elmshorn mit. Es ist bereits der dritte Fall in Schleswig-Holstein in diesem Herbst. Mehrere Labore hatten Proben untersucht, nachdem zahlreiche Gänse Krankheitssymptome gezeigt hatten.
Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte, dass es sich dabei um den Influenza-Subtyp
H5N1 handelt, der die sogenannte Geflügelpest oder Vogelgrippe auslösen kann. «Wir hoffen, dass das schnelle Handeln aller Beteiligten dazu beiträgt, eine weitere Ausbreitung des Virus' zu verhindern», sagte Uwe Koltzau, Leiter des Fachdienstes Sicherheit und
Verbraucherschutz beim Kreis Pinneberg.
Ab Sonntag sind laut Verfügung des Veterinäramts des Kreises für alle
Geflügelhalter Schutz- und Überwachungszonen einschließlich einer Stallpflicht sowie weitere Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest vorgeschrieben. Auch in Hamburg gilt seit dem Wochenende eine Stallpflicht.
Die
Übertragung der Influenza-Viren kann über die
Luft, vor allem aber über den direkten Kontakt mit infizierten Tieren sowie mit kontaminierten Materialien wie zum Beispiel Einstreu, aber auch mit Schuhwerk erfolgen. Die Geflügelpest tritt häufig mit dem Vogelzug im Herbst zunächst bei Wildgänsen auf.
Die auch Vogelgrippe genannte Geflügelpest ist eine Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln und anderen Vögeln vorkommt. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige
Tierseuche und wird daher staatlich bekämpft. Zwar schließen Experten des Robert Koch-Instituts und des Friedrich-Loeffler-Instituts eine Übertragung der H5N8-Viren auf Menschen nicht aus, verweisen aber darauf, dass solche Krankheitsfälle bei Menschen noch nicht beobachtet worden seien.