Sie sollten bis 2050 zur Hauptenergiequelle in Europa werden, forderte das Europäische Netzwerk der Umwelt- und Nachhaltigkeitsräte (EEAC) am Dienstag in Brüssel. Auch die Stromnetze und Verkehrswege sollten einen Beitrag zu den langfristigen Zielen von
Klimaschutz und
Artenvielfalt in der EU leisten. «Die neue deutsche Bundesregierung sollte sich in der EU hierfür einsetzen», so der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU), der wie auch andere Regierungsberater die gemeinsame Erklärung von 19 Umwelträten unterzeichnete.
Die Mahnungen sind aktuell auch vor dem Hintergrund der insbesondere deutschen Auseinandersetzungen um die
Atomenergie und die EU-Vorbereitungen für die Klimaschutz-Verhandlungen Ende des Jahres in Kopenhagen. Schwarz-Gelb hatte im kürzlich beschlossenen Koalitionsvertrag auf die Nennung ehrgeiziger Ausbauziele für erneuerbare Energien und genauer Einzelheiten der geplanten Verlängerung von Atommeiler-Laufzeiten verzichtet. Dem EEAC gehören die von Staaten eingesetzten Nachhaltigkeits-Räte von Kroatien sowie von zehn EU-Staaten wie Deutschland, England, Spanien sowie Belgien und die Niederlande an.
Nach internationalem Konsens, den globalen Temperaturanstieg in diesem Jahrhundert auf 2 Grad Celsius zu begrenzen, müsse der Ausstoß von Kohlendioxid in den Industrieländern um 80 bis 95 Prozent verringert werden, verlangte das Netzwerk. «Die Umwelt- und Nachhaltigkeitsräte sind sich darin einig, dass dies nur erreicht werden kann, wenn die erneuerbaren Energien bis 2050 zur Hauptenergiequelle werden», ergänzte der SRU. Dazu forderten die deutschen Umwelträte einen Fahrplan mit klaren Ausbauzielen für
Ökostrom über 2020 hinaus und dessen vorrangige Durchleitung durch die - von den Produzenten unabhängigen - Stromnetze. Ein europäischer Netzbetreiber solle für die Hochleistungsverbindungen zuständig sein.
Für die gesamte Energiepolitik und die Fördermaßnahmen sei endlich eine Folgenabschätzung nötig. «Die neue Bundesregierung sollte dies vor allem im Hinblick auf die zu befürchtenden Überkapazitäten an Grundlastkraftwerken (Kohle- und Kernkraftwerke) bei der Erarbeitung ihres geplanten Energiekonzeptes berücksichtigen.» (dpa)