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24.05.2013 | 15:44 | Neonikotinoid-Verbot 

Zum Schutz der Bienen tritt Pestizid-Teilverbot ab 1. Dezember in Kraft

Brüssel - Zum Schutz der Bienen gelten in der EU von Dezember an großflächige Verbote für drei Pflanzenschutzmittel.

Bienenschutz
(c) proplanta
Das beschloss die EU-Kommission heute in Brüssel. Mit den Pestiziden Clothianidin, Imidacloprid und Thiametoxam wird Saatgut behandelt, um Schädlinge wie den Maiswurzelbohrer von den späteren Pflanzen abzuhalten.

Bienen könnten sie allerdings schaden. Die Nervengifte sollen für den Einsatz beim Anbau von Mais, Sonnenblumen, Raps und Baumwolle verboten werden - diese Pflanzen lieben Bienen besonders.

Die EU-Kommission hatte den Schritt bereits Ende April angekündigt, nun aber formell beschlossen. Die Hersteller der Mittel, sogenannter Neonikotinoide, sind das deutsche Chemieunternehmen Bayer und der Schweizer Konzern Syngenta.

Die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) hatte den Stoffen in einem Gutachten ein «hohes, akutes Risiko» für Bienen bescheinigt. In Europa sterben seit Jahren Bienenvölker, Gifte gelten als eine der möglichen Ursachen. (dpa)
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