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14.04.2024 | 07:44

Ukraine darf auf Verlängerung des Agrarabkommens hoffen

Agrarhandel
Allerdings wird die Einfuhr bestimmter Agrarerzeugnisse begrenzt. Die EU-Botschafter haben für die neue Trilog-Übereinkunft bereits grünes Licht gegeben. (c) proplanta
Handelsrestriktionen gegen Ukraine - Trilog-Ergebnis enttäuscht

Die Hoffnung der europäische Agrarbranche liegt nun auf einem verschärftem Assoziierungsabkommen mit der Ukraine.


Wenig überraschend zeigt sich die EU-Agrarbranche unzufrieden mit den vorläufig beschlossenen autonomen Handelsmaßnahmen für die Ukraine. Sieben EU-Dachverbände, darunter die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (Copa) und ländlichen Genossenschaften (Cogeca), die Europäische Geflügelfleischwirtschaft (AVEC) sowie die Europäische Zuckerindustrie (CEFS), bezeichneten die Trilog-Einigung am Montagabend (8.4.) erneut als halbherzig. Mit der Entscheidung, den Referenzzeitraum zusätzlich zu den beiden Vorjahren auf die zweite Jahreshälfte 2021  zu verlängern, sei man auf dem halben Weg stehen geblieben.

Konkret besagt der Beschluss, dass Zölle erhoben werden, sobald beispielsweise die Einfuhren von Zucker, Geflügelfleisch oder Mais die Importmengen des Referenzzeitraums überschreiten. Als „unhaltbar“ bezeichnet die Agrarallianz, dass Weichweizen und Gerste nicht in die automatische Auslösung der Schutzmaßnahmen einbezogen werden.

Besseren Schutz über das DCFTA

Gleichzeitig wird Verständnis dafür geäußert, dass die am 5. Juni auslaufende Verordnung nun zeitnah verabschiedet werden muss. Man werde nun die Aufmerksamkeit auf die Neuverhandlung des Assoziierungsabkommens mit der Ukraine (DCFTA) lenken. Hier pochen die Dachverbände auf einen verbesserten Schutz der eigenen Branche. Solidarität sei wichtig, allerdings nicht allein auf den Schultern der Landwirte.
AgE
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