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05.09.2010 | 13:10 | Dreiteilig gegliederte Meisterprüfungen ermöglichen größeren Praxisbezug 

Meisterprüfungen für "Tierwirt" und "Fachkraft Agrarservice" modernisiert

Berlin - Die Meisterprüfungen für die Berufe Tierwirt/in und Fachkraft Agrarservice wurden modernisiert.

Meisterprüfungen für "Tierwirt" und "Fachkraft Agrarservice" modernisiert
In konstruktiver Zusammenarbeit der IG BAU und des Deutschen Bauernverbandes (DBV) ist es gelungen, die Aufstiegsfortbildung für angehende Führungskräfte und Betriebsleiter in beiden Berufsbereichen auf die veränderten Anforderungen einzustellen und an aktuelle formale Regelungsstandards anzupassen. Durch die Novellierung wurde außerdem das Prüfungsverfahren nach den praxisnahen Kriterien weiterentwickelt, die sich seit Jahren auch in den Fortbildungsprüfungen anderer Agrarberufe bewährt haben.

Am 23. August 2010 wurden die novellierten Verordnungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums über die Meisterprüfung im Beruf Tierwirt/in sowie im Beruf Fachkraft Agrarservice im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Fortbildungsprüfungen zum Tierwirtschaftsmeister und zum Agrarservicemeister erfolgen ab dem 24. August 2010 auf Grundlage der neuen Rechtsbestimmungen. Diese wurden auf Bundesebene gemeinsam von den Sozialpartnern unter arbeitgeberinterner Koordinierung des DBV entwickelt und abgestimmt sowie in das anschließende Verordnungsgebungsverfahren unter Federführung des Bundeslandwirtschaftsministeriums eingebracht.

Die Novellierung der Fortbildung in den Berufen Tierwirt/in und Fachkraft Agrarservice war notwendig, nachdem im Jahr 2005 für beide Berufe eine novellierte Ausbildungsordnung in Kraft gesetzt wurde. Beide Meisterprüfungen sind dreiteilig gegliedert und umfassen jeweils einen fachlich-produktionstechnischen Prüfungsteil sowie einen Prüfungsteil für Betriebs- und Unternehmensführung. Im dritten Prüfungsteil geht es um den Nachweis von Führungskompetenzen im Bereich der Berufsausbildung und Mitarbeiterführung, wodurch den Absolventen bei bestandener Prüfung die fachliche Ausbildungseignung zuerkannt ist.

Bei der Prüfung zum Tierwirtschaftsmeister können die spezifischen Fachbelange der fünf Fachrichtungen dieses Berufs (Rinderhaltung, Schweinehaltung, Geflügelhaltung, Schäferei, Imkerei) in der Meisterprüfung jeweils voll mit berücksichtigt werden.

Durch die Einführung der Agrarservicemeisterprüfung können nunmehr die von der Praxis seit Jahren dringend angeforderten Ausbilder für den Beruf Fachkraft Agrarservice qualifiziert werden. (DBV)
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