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20.05.2015 | 13:40 | Abenteuerspielplatz Bauernhof 

Unfallgefahren für Kinder auf dem Bauernhof

Kassel - Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ruft zur besonderen Aufmerksamkeit im Umgang mit Kindern auf dem Bauernhof auf.

Abenteuerspielplatz Bauernhof
(c) proplanta
Kinder und Jugendliche interessieren sich stark für große Landmaschinen. Oft begleiten Kinder die Landwirte bei ihren Arbeiten und werden von ihnen auf den Maschinen mitgenommen. Dass diese Entscheidung weitreichende Folgen haben kann, zeigen tragische Unfälle immer wieder.

„Der Bauernhof ist kein Abenteuerspielplatz“, mahnt der Vorsitzende des SVLFG-Präventionsausschusses Bernd Schulte-Lohmöller. Die SVLFG weist darauf hin, dass Kinder nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz grundsätzlich nicht beschäftigt werden dürfen. Für besondere und zeitlich begrenzte Zeiträume ist eine Begleitung der Arbeit dennoch möglich, wenn mindestens folgende Maßnahmen eingehalten werden:

- Kinder nur auf geeigneten Sitzen mitfahren lassen und anschnallen.
- Anbaugeräte sind nicht zum Mitfahren geeignet.
- Maschinen nur bin Bewegung setzten, wenn die Kinder im Sichtfeld sind.
- Funktion aller Schutzvorrichtungen an der Maschine sicherstellen.
- Zündschlüssel aller abgestellten Fahrzeuge abziehen. (pd)
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