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31.03.2010 | 04:45 | Landmaschinen 

Finger weg vom Tuning-Set - VDMA-Verkehrsexperte warnt vor gravierenden Folgen des Chiptunings

Frankfurt - Mit einem simplen Speicherchip die Schlagkraft des Schleppers zu steigern - das erscheint auf den ersten Blick verlockend und unproblematisch.

Finger weg vom Tuning-Set - VDMA-Verkehrsexperte warnt vor gravierenden Folgen des Chiptunings
Denn die Zeiten, in denen Motoren mühevoll mechanisch aufgebohrt wurden, sind bekanntlich längst passé. Chiptuning-Module gibt es wie Sand am Meer, meist für kleines Geld und nur wenige Mausklicks entfernt.

Doch die Konsequenzen unbedachter Tuning-Aktionen sind drastisch und nur den wenigsten wirklich bewusst. Das weiß auch Andreas Schauer, Verkehrsexperte beim VDMA in Frankfurt: „In letzter Zeit sind mir immer wieder Fälle illegalen Chiptunings bekannt geworden, deren Folgen den Betroffenen erst klar wurden, als es zu spät war.“ Das Chiptuning von Landmaschinen und Traktoren stellt nämlich einen erheblichen Eingriff in die herstellerseitig konzipierte und erprobte Einstellung der elektronischen Motorregelung dar, was gravierende rechtliche, technische und wirtschaftliche Folgen für den Fahrer und Halter nach sich ziehen kann.


Betriebserlaubnis und Haftpflichtversicherungsschutz gefährdet

„Es ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt, ohne Betriebserlaubnis am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen“, betont Schauer. Traktoren benötigen zum Betrieb auf öffentlichen Straßen eine Zulassung, die wiederum eine Betriebserlaubnis voraussetzt; für selbstfahrende Arbeitsmaschinen ist zumindest eine Betriebserlaubnis erforderlich. Sofern technische Änderungen vorgenommen werden, erlischt die Betriebserlaubnis in der Regel – zumal beim Chiptuning. Denn dabei wird nicht nur die Motorleistung erhöht, auch das Abgas- und Geräuschverhalten verändert sich im Vergleich zu den in der Betriebserlaubnis verzeichneten Werten. Das Fahren ohne Betriebserlaubnis wird momentan mit einer Geldbuße von 50,- Euro und drei Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister geahndet.

Als unmittelbare Folge der erloschenen Betriebserlaubnis wirkt sich der Verlust des Pflichtversicherungsschutzes aus, der besonders schwer wiegt, wenn es zu einem Unfall kommt. Denn Fahren ohne Haftpflichtversicherung ist eine Straftat im Sinne des Verkehrsrechts, die zu Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr führen kann und mit sechs Punkten im Verkehrszentralregister sanktioniert wird. „Der Landwirt, der mit einem derart getunten Fahrzeug unterwegs ist, geht damit ein nicht überschaubares rechtliches und wirtschaftliches Risiko ein. Er handelt schlichtweg verantwortungslos“, so Schauer.


Gewährleistungs- und Garantieansprüche verwirkt

Doch damit nicht genug: Eigenmächtiges Chiptuning führt ausnahmslos zum Erlöschen sämtlicher Gewährleistungs- und Garantieansprüche an den Hersteller, was technisch begründet ist. Schon die Veränderung von nur einer Komponente im komplexen Gesamtsystem eines Traktors oder Mähdreschers bringt die in aufwendiger Entwicklungsarbeit optimierte Abstimmung der Maschine aus dem Gleichgewicht: Kühlhaushalt, Motorund Getrieberegelung sowie Abgas- und Geräuschemissionswerte werden in Mitleidenschaft gezogen.


Wesentlich geringerer Wiederverkaufswert

Nicht zuletzt schmälert das selbstverordnete ‚Motordoping’ auch den Wiederverkaufswert der Gebrauchtmaschine. Denn wer kann bei einem solchen Fahrzeug Vorschädigungen an Komponenten und Bauteilen ausschließen? Verschweigt man das Chiptuning, macht man sich schnell des Betruges strafbar.

Leistung zum Nulltarif gibt es nirgends, schon gar nicht ohne Fallstricke. Ein zertifiziertes Teilegutachten von TÜV oder DEKRA ist die Mindestanforderung, möchte man rechtlich einwandfrei handeln. Die technischen und wirtschaftlichen Risiken bleiben allerdings auch in diesem Falle bestehen. (vdma)
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