Achtung: Genehmigung für Mancozeb wird nicht verlängert!
Karlsruhe - Die Europäische Kommission hat im Oktober 2020 entschieden, die Genehmigung für Mancozeb als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern.
Genehmigung für Mancozeb als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln wird nicht erneuert. (c) proplanta
Die entsprechende Durchführungsverordnung ist jedoch noch nicht veröffentlicht. Erst mit der Veröffentlichung wird festgelegt werden, bis zu welchem Termin die EU-Mitgliedstaaten bestehende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit Mancozeb widerrufen müssen.
Im Anschluss an das Zulassungsende können die Mitgliedstaaten Abverkaufs- und Aufbrauchfristen gewähren. Eventuelle Aufbrauchfristen enden spätestens 12 Monate nach Inkrafttreten der Durchführungsverordnung.
In Deutschland enden die Zulassungen zahlreicher Pflanzenschutzmittel mit Mancozeb ohnehin am 31. Januar 2021 durch Zeitablauf. Nachfolgende Zulassungen können aufgrund der o.g. Entscheidung nicht verlängert werden:
EMZEB 75 WG
Mancozeb
31.01.2021
EMZEB 80 WP
Mancozeb
31.01.2021
Tridex Flow
Mancozeb
31.01.2021
Valbon
Mancozeb + Benthiavalicarb
31.01.2021
CURZATE M WG
Mancozeb + Cymoxanil
31.01.2021
FORTUNA GOLD
Mancozeb + Cymoxanil
31.01.2021
Moximate 725 WG
Mancozeb + Cymoxanil
31.01.2021
Nautile WG
Mancozeb + Cymoxanil
31.01.2021
Nautile WP
Mancozeb + Cymoxanil
31.01.2021
Palmas WP
Mancozeb + Cymoxanil
31.01.2021
SOLUTION
Mancozeb + Cymoxanil
31.01.2021
VIDEO
Mancozeb + Cymoxanil
31.01.2021
Zetanil M
Mancozeb + Cymoxanil
31.01.2021
Zetanil WG
Mancozeb + Cymoxanil
31.01.2021
Acrobat Plus WG
Mancozeb + Dimethomorph
31.01.2021
Ridomil Gold MZ
Mancozeb + Metalaxyl-M
31.01.2021
Valis M
Mancozeb + Valifenalate
31.01.2021
Electis
Mancozeb + Zoxamide
31.01.2021
Im Anschluss an das Zulassungsende wird für diese Pflanzenschutzmittel eine Abverkaufsfrist von 6 Monaten nach dem deutschen Pflanzenschutzgesetz gelten. Die anschließende Aufbrauchfrist wird in der Durchführungsverordnung festgelegt werden. Darüber wird das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit baldmöglichst nach der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung in einer separaten Fachmeldung informieren.
(Informationen des LTZ Augustenberg vom 14.12.2020)