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14.12.2022 | 10:37 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Aktuelle Informationen zur sachgerechten Lagerung von Pflanzenschutzmitteln

Karlsruhe - Die Winterzeit sollte unbedingt genutzt werden, um sein Pflanzenschutzmittellager zu kontrollieren und ggf. auf Vordermann zu bringen.

Pflanzenschutzmittellager
Aktuelle Informationen zur sachgerechten Lagerung von Pflanzenschutzmitteln. (c) proplanta
Grundsätzlich ist folgendes zu beachten:
  • Das Lager sollte trocken, sauber und vor allem frostfrei gehalten werden.
  • Der Lagerraum ist zu verschließen und gegen unbefugten Zutritt zu sichern.
  • Die Gebinde sind regelmäßig auf Dichtigkeit zu prüfen.
  • 10% der Lagermenge, mindestens aber das größte Gebinde, muss, z.B. in einer Wanne, aufgefangen werden können. In einem Lager im Wasserschutzgebiet, muss die gesamte Menge aufgefangen werden können.
  • Für den Fall von Leckagen sollten Chemikalienbinder und Lappen bereitliegen (nach Benutzung über die Schadstoffsammlung entsorgen).
  • Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Danach ist eine ausreichende Wirksamkeit nicht mehr in jedem Fall gegeben.
  • Die Führung einer Lagerliste erleichtert die Übersicht über den Lagerbestand.
  • Gesamtmengen bis 200 kg dürfen in geeigneten Schränken außerhalb von Wasserschutzgebieten genehmigungsfrei gelagert werden.
  • Bei Pflanzenschutzmitteln mit dem Gefahrensymbol GHS06 - H300, H301, H310, H311, H330 oder H331) beträgt die höchste genehmigungsfreie Lagermenge 50 kg.
Die Mittel sollten im Lager sinnvoll geordnet und übersichtlich zusammengestellt werden. Bei der Durchsicht des Lagers sollte ein besonderes Augenmerk auf Pflanzenschutzmittel gerichtet werden, deren Zulassung beendet oder widerrufen ist.

Für viele Mittel besteht nach Ende der 18-monatigen Aufbrauchfrist eine Entsorgungspflicht gemäß § 15 Pflanzenschutzgesetz. Über die Entsorgungspflicht von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung aktuell widerrufen wurde, informiert die Zulassungsbehörde unter: https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_
Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/03_Widerrufe/psm_ZugelPSM_widerrufe_
node.html.

Hinweise über die Entsorgungspflicht von Mitteln, deren Zulassung schon länger beendet ist, finden sich unter: https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/
Beendete_PSM.html?nn=11030632.

Nicht mehr einsetzbare Pflanzenschutzmittel sind bis zur Entsorgung separat zu lagern und für alle Betriebsangehörigen eindeutig zu kennzeichnen. Die Entsorgung ist über das Schadstoffmobil (kleine Mengen) sowie Sammelstellen der Landkreise oder Kommunen möglich. Zudem organisiert die deutsche Pflanzenschutz-Industrie in unregelmäßigen Abständen mit dem PRE-System (www.pre-service.de) die Rücknahme und Entsorgung unbrauchbarer Pflanzenschutzmittel und anderer Chemikalien aus der Landwirtschaft.

Die Abgabe kostet derzeit 2,95 €/kg Pflanzenschutzmittel zzgl. Mehrwertsteuer. Die Sammelstellen und Termine für 2023 werden im Mai online gestellt. Wenn eine Sammelstelle nicht erreichbar ist oder zeitnah Entsorgungsbedarf besteht, kann auch direkt mit Entsorgungsfirmen, z. B. der Firma RIGK GmbH, Wiesbaden, unter der Hotline 0800/3086001, Kontakt aufgenommen werden.

(Informationen des Regierungspräsidium Stuttgart vom 13.12.2022)
LTZ Augustenberg
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