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10.12.2015 | 06:05 | PSM-Update 
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Aktuelle Zulassungsverlängerungen von Pflanzenschutzmitteln

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert.

Pflanzenschutzmittel-Verlängerungen
(c) proplanta
Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt. Die für den Acker-, Gemüse-, Obst- und Weinbau bedeutsamen Mittel sind in der Tabelle zusammengestellt:







Präparat Wirkstoff Zulassung verlängert bis
Calypso Thiacloprid 31.03.2016
Actellic 50 Pirimiphos-methyl 30.04.2016
Lentagran WP Pyridat 30.04.2016
Merpan 80 WDG Captan 30.04.2016
Spruzit Neu u.a. Pyrethrine 30.04.2016
AGIL-S Propaquizafop 31.05.2016
CIRAL Flupyrsulfuron+Metsulfuron 30.06.2016
Delan WG Dithianon 30.06.2016
Fury 10 EW zeta-Cypermethrin 30.06.2016
Lodin Fluroxypyr 30.06.2016
Melody Combi Folpet+Iprovalicarb 30.06.2016
TOUCHDOWN QUATTRO Glyphosat 30.06.2016
MENNO Florades Benzoesäure 31.10.2016
Attribut Propoxycarbazone 31.12.2016
Aliette WG Fosetyl 31.12.2016
Bromotril 225 EC u.a. Bromoxynil 31.12.2016
Cercobin FL Thiophanat-methyl 31.12.2016
Dual Gold S-Metolachlor 31.12.2016
Latitude Silthiofam 31.12.2016
Polyram WG Metiram 31.12.2016

Außerdem hat das BVL bei zwei u.a. Mitteln die bestehende Zulassung nach Art. 51 erweitert:

Die Zulassung von VitiSan (Wirkstoff: Kaliumhydrogencarbonat) wurde nach Art. 51 um folgende Anwendungsgebiete erweitert:

- Gegen Echte Mehltaupilze in Feldsalat und Endivien im Freiland und im Gewächshaus mit 3 kg/ha in 600 l Wasser/ha. Maximal 10 Anwendungen im Abstand von 5 bis 7 Tagen. Wartezeit: 1 Tag.

Die Zulassung von Alto 240 EC (Wirkstoff: Cyproconazol) wurde nach Art. 51 um folgende Anwendungsgebiete erweitert:

- Gegen Halmbruchkrankheit, Fusarium culmorum, Schneeschimmel und Typhula-Fäule, oder gegen Echter Mehltau, Zwergrost, Blattfleckenkrankheit und Netzfleckenkrankheit, in Wintergerste zur Hybridsaatguterzeugung mit 0,4 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha in der Bestockung (ES 27 bis 29) im Herbst bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Maximal 1 Anwendung. Wartezeit: F.

(Wichtige Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 08.12.2015)

LTZ Augustenberg
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Landsmann schrieb am 11.12.2015 14:59 Uhrzustimmen(117) widersprechen(150)
Das Bundesinstitut für Risikoforschung (BfR) berät das BVL: Dieses BfR. warnt Eltern vor Zimtsternen - mehr als 6 Zimtsternen sind für Kinder bedenklich. Das selbe BfR hält Glyphosat (Roundup,..) für "nicht gesundheitsschädlich". Das BfR hat nur die Monosubstanz untersucht. Bei KEINER Glyphosat-Mischungen (=Praxis-Anwendung) wurde Untersuchung auf Erbgutschädlichkeit und Cancerogenität gemacht. ......paralelle zum VW-Skandal Vielleicht glaubt man Ärzten mehr: http://www.br.de/radio/bayern2/gesellschaft/notizbuch/parkinson-pestizide-100.html
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