Aufgrund des in Sachsen für alle Regionen bestehenden hohen Resistenzniveaus der RGK gegenüber den Pyrethroiden, dürfen beim gleichzeitigen Auftreten von Stängelrüssler und RGK keine Pyrethroide der Klasse II mehr eingesetzt werden. Hier sollten bei Überschreitung der Bekämpfungsrichtwerte die Pyrethoride der Klasse I – Talstar 8 SC (B4), Trebon 30 EC (B2) oder Mavrik (B4) zum Einsatz kommen. Bei Starkbefall durch den RGK könnten Reldan 22, Pyrinex 25 SC oder Avaunt eingesetzt werden. Bei diesen Präparaten ist aber unbedingt die B1- Einstufung zu beachten!
Ab BBCH 30/39 bis 55/57 steht im Raps die Entscheidung über eine Phoma- oder Wachstumsreglermaßnahme an. Empfohlen wird eine Behandlung bei erhöhter Lagergefährdung, bei hohem Stickstoffniveau, für wenig standfeste Sorten und bei erhöhtem Krankheitsbefall bzw. bei lückigen Beständen. Angewendet werden können die
Fungizide Caramba, Folicur, Carax, Matador (alle 1,0 – 1,2 l/ha) sowie Moddus (1,0 – 1,5 l/ha) als reiner Wachstumsregler. Die Aufwandmenge sollte immer dem Anwendungsziel angepasst werden, d. h. ob der Einsatz als reiner
Wachstumsregler oder mit als Fungizidmaßnahme erfolgen soll. Die Maßnahmen müssen bei wüchsigem Wetter und Temperaturen ab 10 °C erfolgen. Bei einer Kombination von Fungizid- und Insektizidmaßnahmen sind die Bienenschutzbestimmungen unbedingt zu beachten.
Quelle: Dr. Kraatz / LfULG Sachsen