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12.01.2017 | 09:10 | Wirtschaftsdüngerdatenbank 

Bessere Dünge-Überwachung durch neue Datenbank

Schwerin - Die Wirtschaftsdüngerdatenbank Mecklenburg ist in Betrieb gegangen und ab sofort für Unternehmen zugänglich, die gesetzlichen Meldepflichten unterliegen.

Dünge-Überwachung in Mecklenburg-Vorpommern
Das Land will den Umgang mit Düngern wie Mist, Gülle und Jauche oder Gärresten besser überwachen. Betriebe müssen den Umgang mit Dünger jetzt monatlich melden. (c) proplanta
Die Datenbank ist das Ergebnis einer im Oktober 2016 erlassenen Landesverordnung, die die Datenverwaltung vereinfachen und betriebliche Auswertungen ermöglichen soll.

Die Landesverordnung konkretisiert die Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger des Bundes. Danach ist jeder Betrieb, egal ob Landwirt, gewerblicher Tierhalter oder Biogasanlagenbetreiber, der mehr als 200 Tonnen Wirtschaftsdünger im Kalenderjahr abgibt, befördert, aufnimmt oder verwertet dazu verpflichtet, Aufzeichnungen zu führen und bestimmten Melde- und Mitteilungspflichten nachzukommen.

„Der Nachteil der Bundesverordnung ist, dass man bislang keinen Überblick darüber hatte, welche Mengen im Rahmen einzelner Handelsströme verbracht wurden, da nur einmal im Jahr gemeldet, bzw. nur aufgezeichnet werden musste. Um die Nitratbelastung von Grund- und Oberflächengewässern weiter abzusenken, sind rasche Informationen über Nährstoffströme allerdings unerlässlich“, kommentierte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Mecklenburg-Vorpommern.

Mit der neuen Landesverordnung muss nun monatsweise, also zwölfmal im Jahr „Bericht erstattet“ werden. „Das bedeutet nicht, dass wir mehr Informationen von den Betrieben einfordern, sondern, diese schneller verfügbar machen möchten, um zeitnah zu wissen, wann wo Wirtschaftsdünger bewegt wird“, erklärte der Minister.

Wirtschaftsdünger sind ein wichtiger Produktionsfaktor für einen erfolgreichen Pflanzenbau und den Erhalt der Bodenfruchtbarkeit. Nährstoffausträge in Gewässer sind aber unerwünscht und führen zu Kritik an der Landwirtschaft. Laut Düngegesetz gehören zu den Wirtschaftsdüngern sowohl tierische Ausscheidungen (z.B. Hühnertrockenkot, Festmist, Gülle, Jauche) als auch pflanzliche Stoffe (z.B. Gärreste).

Jedes landwirtschaftliche Unternehmen muss sich mit seiner betrieblichen Kennung aus der Agrarverwaltung (InVeKoS/HIT-Nummer plus dazugehörigen PIN) in die Wirtschaftsdüngerdatenbank über die Internetseite - www.lms-beratung.de >> landw. Fachrecht & Beratung >> Sachgebiete Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung - einloggen und die erforderlichen Aufzeichnungen und Meldungen erledigen.

Nichtlandwirtschaftliche Unternehmen, wie z.B. Biogasanlagen müssen eine Betriebsnummer unter lfb@lms-beratung.de beantragen. Weiterführende Informationen sind ebenfalls unter der angegebenen Internetseite abzurufen.

Um eine störungsfreie Abarbeitung bei den Aufzeichnungen und Meldungen zu gewährleisten, wurden bereits erste zentrale Schulungen für künftige Nutzer durchgeführt. Bis Ende Januar werden weitere regionale Schulungen durch die Betreiber der Wirtschaftsdüngerdatenbank folgen. Anmeldungen sind noch kurzfristig unter lfb@lms-beratung.de möglich.
regierung-mv
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