Am 02. Oktober beginnt die
Sperrfrist auf
Ackerland für alle Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff. Dazu zählen
Mineraldünger,
Gülle, Mist und Jauche, aber auch Gärrückstände, Hühnertrockenkote, Geflügelmiste und separierte oder getrocknete Produkte aus organischen Düngern sowie Klärschlamm.
Auf Grünland und mehrjährigem Feldfutterbau (Aussaat bis 15. Mai) beginnt der Verbotszeitraum am 1. November. Bitte beachten Sie in Ihren Planungen, die seit 2020 Jahr geltende Begrenzung der Gesamt-Stickstoffmenge aus flüssigen Wirtschaftsdüngern auf maximal 80 kg/ha in der Zeit vom 01. September bis zum Beginn der Sperrfrist (unter Beachtung der jeweiligen Düngebedarfsberechnung).
Die Sperrfrist für Festmiste von Huf- oder Klauentieren und Komposte sowie für Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an
Phosphat beginnt am 1. Dezember. Ab dem 02. Oktober greift der Zeitraum der sogenannten „späten Aufbringung“, d.h. bis zum Beginn der Sperrfrist können Festmiste von Huf-oder Klauentieren sowie Komposte noch auf solchen Flächen ausgebracht werden, auf denen im Folgejahr eine Kultur mit Düngebedarf steht.
Bitte beachten Sie, dass in roten Gebieten/Nitratgebieten abweichende Sperrzeiten gelten. Grünland und mehrjähriges Feldfutter (01.10-31.01), Festmiste von Huf- oder Klauentieren sowie Komposte (01.11.-31.01.).
(Informationen des Rems-Murr-Kreis vom 28.09.2022)