Aus Sicht der Umweltschützer dulde der Landkreis seit Jahren widerrechtlich den Anbau auf rund 460 Hektar im Vogelschutzgebiet «Obere Havelniederung» bei Rauschendorf, teilte der Nabu am Mittwoch mit. Das Verwaltungsgericht Potsdam bestätigte den Eingang der Klage (Az.: 14K 378/21).
Durch den
Spargelanbau seien die Bestände mehrerer bedrohter Vogelarten beeinträchtigt, hieß es. Die Plastikfolien - sie sollen für eine frühere Ernte sorgen - verringerten den Lebensraum für Vögel und andere Tiere. Der Landkreis Oberhavel habe versäumt zu prüfen, ob der Anbau zulässig sei, wird kritisiert.
Seit 2013 habe der
NABU die Missstände benannt und auf Einhaltung von Naturschutzrecht gedrungen, sagte Friedhelm Schmitz-Jersch, Vorsitzender des NABU Brandenburg. Mittlerweile sei durch Gutachten des Landesamts für Umwelt Brandenburg belegt, dass sich im Schutzgebiet Bruterfolg und Bestandszahlen von geschützten Vogelarten wie Rotmilan oder Weißstorch erheblich verschlechterten.
Der Landkreis habe angedeutet, eine Verträglichkeitsprüfung frühestens im kommenden Jahr durchzuführen. «So lange können die Vögel aber nicht mehr warten», sagte Schmitz-Jersch. Dazu störten
Erntehelfer oder eingesetzte
Herbizide zur Beseitigung von Pflanzen die Tiere, kritisierte Nabu-Geschäftsführerin Christiane Schöning.