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15.08.2012 | 13:47 | Amflora-Anbau 

Freisprüche für Gentechnik-Gegner wegen Störaktion

Neubrandenburg - Ein Störaktion mit Bio-Kartoffeln gegen die Anpflanzung von gentechnisch veränderten Kartoffeln bleibt für zwei Demonstranten nun doch ohne strafrechtliche Folgen.

Kartoffel
(c) proplanta
Das teilte das Landgericht Neubrandenburg am Mittwoch mit. Die Staatsanwaltschaft habe ihre Revision gegen einen Freispruch der Berufungskammer im Februar 2012 zurückgezogen.

Die Männer hatten im Frühjahr 2009 mehrere Kilogramm Bio-Kartoffeln auf einem Feld bei Bütow im damaligen Müritzkreis eingepflanzt, um den damals bundesweit einzigen Versuchsanbau der BASF für gentechnisch veränderte Stärkekartoffeln der Sorte Amflora zu stören.

Der Amflora-Anbau fand kurz danach zwar trotzdem statt, die betroffene Fläche musste der Landwirt aber aussparen. Ein Amtsgericht hatte die Störer zunächst wegen Nötigung zu Geldstrafen von 300 und 200 Euro verurteilt. Das hatte das Landgericht wieder aufgehoben, da «keine Gewalt gegen Personen angewandt worden sei».

Der Anbau der Amflora war später zwar trotz Protesten von der EU zugelassen worden, seit 2011 wird die gentechnisch veränderte Kartoffel aber nicht mehr im Nordosten angebaut. Inzwischen verlagerte BASF seine Aktivitäten für gentechnisch veränderte Pflanzen in die USA. (dpa/mv)
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