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21.07.2022 | 14:31 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Glyphosat-haltige Mittel: Einsatz in Wasser- und Quellenschutzgebieten verboten!

Karlsruhe - Heute informiert die im LRA Schwarzwald-Baar-Kreis die neue Beraterin und Pflanzenschutzverantwortliche K. Simon vom Landwirtschaftsamt Donaueschingen darüber, dass der Einsatz von Glyphosat-haltigen Mitteln in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten grundsätzlich verboten ist.

Glyphosatanwendung
(c) proplanta
Außerhalb dieser Gebiete ist die Anwendung dieser Mittel nur dann zulässig, wenn alle Maßnahmen des Integrierten Pflanzenschutzes ausgeschöpft sind.

Zulässige Anwendungen nach der Ernte bzw. vor der Saat:
  • Bekämpfung von schwer bekämpfbaren Unkräutern (Ackerkratzdistel, Ackerwinde, Ampfer, Landwasserknöterich, Quecke oder resistenten Ackerfuchsschwanz)
  • Unkrautbekämpfung (auch Mulch- und Ausfallkulturen) auf Ackerflächen, die als Erosionsflächen eingestuft sind (CC1 und CC2)
Zulässige Anwendungen vor der Saat:
  • Im Rahmen von Mulch- und Direktsaatverfahren
Praxistipp: Die Anzahl der Anwendungen ist auf das notwendige Maß zu beschränken.

(Information des Schwarzwald-Baar-Kreis vom 20.07.2022)
LTZ Augustenberg
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