Glyphosat-haltige Mittel: Einsatz in Wasser- und Quellenschutzgebieten verboten!
Karlsruhe - Heute informiert die im LRA Schwarzwald-Baar-Kreis die neue Beraterin und Pflanzenschutzverantwortliche K. Simon vom Landwirtschaftsamt Donaueschingen darüber, dass der Einsatz von Glyphosat-haltigen Mitteln in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten grundsätzlich verboten ist.
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Außerhalb dieser Gebiete ist die Anwendung dieser Mittel nur dann zulässig, wenn alle Maßnahmen des Integrierten Pflanzenschutzes ausgeschöpft sind.
Zulässige Anwendungen nach der Ernte bzw. vor der Saat:
Bekämpfung von schwer bekämpfbaren Unkräutern (Ackerkratzdistel, Ackerwinde, Ampfer, Landwasserknöterich, Quecke oder resistenten Ackerfuchsschwanz)
Unkrautbekämpfung (auch Mulch- und Ausfallkulturen) auf Ackerflächen, die als Erosionsflächen eingestuft sind (CC1 und CC2)
Zulässige Anwendungen vor der Saat:
Im Rahmen von Mulch- und Direktsaatverfahren
Praxistipp: Die Anzahl der Anwendungen ist auf das notwendige Maß zu beschränken.
(Information des Schwarzwald-Baar-Kreis vom 20.07.2022)