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23.06.2020 | 12:44 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Grünland: Jetzt Kreuzkräuter entfernen!

Karlsruhe - Auf nicht genutzten bzw. nicht gepflegten Flächen entlang von Straßen, Wegrändern, Zäunen u.a., sowie auf schlecht gepflegten Wiesen und Weiden ist jetzt das gelb blühende Jakobskreuzkraut zu sehen.

Jakobskreuzkraut
Jetzt das gelb blühende Jakobskreuzkraut auf nicht genutzten bzw. nicht gepflegten Flächen entfernen. (c) proplanta
Das Wasserkreuzkraut kommt auf feuchten Flächen (Nass- und Moorwiesen) auch bei intensiver Nutzung vor.

Alle Pflanzenteile der Kreuzkräuter sind im frischen und konservierten Zustand sehr giftig für Pferde und Kühe. Schafe und Ziegen sind weniger gefährdet. Auf der Weide werden die Pflanzen vom Tier aufgrund der Bitterstoffe meist gemieden, in Heu und Silage werden sie mit gefressen.

Die Kreuzkräuter können sich durch überreichliche Samenbildung schnell ausbreiten. Das Jakobskreuzkraut ist eine heimische Pflanze und dient den Raupen des Jakobskrautbären als Nahrung. Wo diese Kräuter jedoch näher als 100 Meter von Wiesen oder Weiden entfernt wachsen, besteht ein mittleres bzw. hohes Risiko des Einwanderns.

Dort und auf dem Wirtschaftsgrünland sollten einzelne Jakobskreuzkraut-Pflanzen konsequent vor der Samenbildung mit der Wurzel ausgerissen oder ausgestochen und entsorgt werden. Der Unkrautstecher der Firma Fiskars (Fiskars Lawn-Weed-Puller) gilt hinsichtlich der Arbeitsleistung und geringerer Narbenverletzung als vorteilhafter als der Ampferstecher. Da der Kontakt mit der Pflanze Hautreizungen hervorrufen kann, ist empfindlichen Personen das Tragen von langer Kleidung und Handschuhen zu empfehlen. Zu beachten ist die Verwechslungsmöglichkeit mit weiteren zurzeit gelb blühenden Pflanzen, wie z.B. Rainfarn, Johanniskraut und Wiesenpippau.

Auf Wirtschaftsgrünland sollten die entstehenden Lücken umgehend mit Gras nachgesät werden, damit es nicht zum Neuaustrieb von Samen der Kreuzkräuter kommen kann. Bei stärkerem Befall kann man das Jakobskreuzkraut zurückdrängen, wenn wiederholt zweimal pro Jahr, jeweils wenn mehr als die Hälfte der Pflanzen erste offene Blüten haben, gemäht wird. Das anfallende Schnittgut darf nicht verfüttert werden.

Das Wasser-Kreuzkraut kann durch einen späten Schnitt im Herbst und Abräumen des Schnittguts unterdrückt werden. Zudem hilft bei der Regulierung auch die wiederholte Mahd zur Blüte durch Schnitte im Juli, August und Oktober mit anschließendem Abräumen.

Bei Massenauftreten auf Wiesen (nach dem letzten Schnitt) und Weiden kann ein Herbizid eingesetzt werden. Zum Zeitpunkt des Rosettenstadiums, kurz bevor der Stängel geschoben wird, ist z.B. mit dem Mittel Simplex ein guter Bekämpfungserfolg möglich. Bei einem Einsatz dieses Mittels müssen aber viele Auflagen (z.B. bei der Verwendung von Gärresten, Gülle etc., siehe “Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2020“, Tabelle 59 auf Seite 82 bis 83 und Seite 84) beachtet werden.

(Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 22.06.2020)
LTZ Augustenberg
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