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04.03.2013 | 10:43 | Genveränderte Pflanzen 

GVO-Zulassungen künftig nur nach Fütterungsstudien

Brüssel - Die EU-Mitgliedstaaten haben sich vergangene Woche mehrheitlich dafür ausgesprochen, Zulassungsanträge für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) an die Durchführung von Fütterungsstudien mit Nagetieren zu binden.

GVO-Zulassung
(c) Oleg Kozlov - fotolia.com
Dabei werden Teile der entsprechenden Pflanze 90 Tage lang an die Versuchstiere, beispielsweise Ratten, verfüttert. Nach Angaben der Europäischen Kommission waren solche Fütterungsstudien bereits bisher 70 % der Zulassungsanträge beigelegt, selbst wenn sie von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nicht ausdrücklich angefordert worden waren. Die Kommission betrachtet die Fütterungsstudien nicht als verletzend; die Tiere würden ausgewogen gefüttert.

Das sieht der Deutsche Tierschutzbund anders. Die Regeln seien nicht mit den Vorgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie vereinbar, auf die Verwendung lebender Tiere zu verzichten oder deren Einsatz wo immer möglich zu verringern, erklärte die Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes und Leiterin der Akademie für Tierschutz, Dr. Brigitte Rusche, zu der Entscheidung. Ferner widerspräche sie dem Staatsziel Tierschutz im deutschen Grundgesetz und den Vorgaben des Tierschutzgesetzes, nach denen Tierversuche ethisch vertretbar sein müssten.

Die EU erweise den Verbrauchern auch aus wissenschaftlicher Sicht einen Bärendienst. Solche Studien seien der falsche Weg, um die Unbedenklichkeit gentechnisch veränderter Pflanzen zu gewährleisten, meinte Rusche. Schon aufgrund methodischer Schwierigkeiten besäßen sie nur einen sehr begrenzten Aussagewert. Die wiederholten Zwangsfütterungen in hohen Dosen resultierten in einer unausgewogenen und unnatürlichen Diät, die mit der Ernährungsweise des Menschen nur schwer vergleichbar sei.

In der Vergangenheit hätten derartige Tierversuche zu widersprüchlichen Ergebnissen ohne zusätzlichen Erkenntnisgewinn geführt. Gentechnisch veränderte Pflanzen sollten gemäß dem Vorsorgeprinzip keine Zulassung erhalten, sobald sich Hinweise auf eine mögliche gesundheitsschädigende Wirkung ergäben. Rusche: „Eine solche Maßgabe wäre sowohl aus Tierschutzsicht als auch in Hinblick auf die eindeutig ablehnende Haltung der Verbraucher gegenüber der Gentechnik konsequent.“ (AgE)
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