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29.11.2016 | 07:34 | Eisweinproduktion 
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Kein Rübenzucker im Eiswein: Winzer bestreitet Panscherei

Bad Kreuznach - Ein rheinhessischer Winzer soll mehrfach verbotenerweise Rübenzucker in seinen Eiswein gekippt haben.

Eisweinproduktion
(c) proplanta
Der 59-Jährige aus Flonheim (Kreis Alzey-Worms) habe die Taten beim Prozessauftakt am Montag bestritten, sagte ein Sprecher des Landgerichts Bad Kreuznach. Laut Anklage war dem Winzer bewusst, dass bei der Herstellung von Eiswein nur Traubenmost oder Traubenkonzentrat hinzugefügt werden darf.

Neben den 7800 Liter Eiswein soll der Winzer auch 23.000 Liter Beerenauslese mit Zucker aus Rüben verkauft haben. Laut Gerichtssprecher hätten Test beim Chemischen Untersuchungsamt des Landes dies ergeben.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hätten die das Produkt wohl nicht gekauft, wenn sie gewusst hätten, woher die Süße kam. Hinzu kommt, dass der 59-Jährige keine ordnungsgemäße Buchhaltung geführt haben soll.

Eiswein und Beerenauslese gehören zu den edelsüßen Weinen. Bei der Beerenauslese dürfen nur vollreife, edelfaule Trauben gelesen werden. Beim Eiswein müssen die Trauben am Rebstock gefrieren und in noch gefrorenem Zustand gekeltert werden.
dpa/lrs
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Kommentare 
Karl Otto Gabel-Müller schrieb am 10.01.2017 20:53 Uhrzustimmen(68) widersprechen(33)
Was ist denn das für ein "schlauer" Kommentar?? Wenn Sie sich nicht für Wein interessieren und Leute für "selber schuld halten" die Wein trinken, dann halten Sie sich doch zurück mit solchen unqualifizierten Äußerungen!
cource schrieb am 29.11.2016 07:44 Uhrzustimmen(109) widersprechen(93)
wer wein trinkt ist selber schuld und der winzer hat sich lediglich an dem vorzeigebetrüger Heoneß ein beispiel genommen
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