Der 59-Jährige aus Flonheim (Kreis Alzey-Worms) habe die Taten beim Prozessauftakt am Montag bestritten, sagte ein Sprecher des Landgerichts Bad Kreuznach. Laut Anklage war dem
Winzer bewusst, dass bei der Herstellung von
Eiswein nur Traubenmost oder Traubenkonzentrat hinzugefügt werden darf.
Neben den 7800 Liter Eiswein soll der Winzer auch 23.000 Liter Beerenauslese mit Zucker aus Rüben verkauft haben. Laut Gerichtssprecher hätten Test beim Chemischen Untersuchungsamt des Landes dies ergeben.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hätten die das Produkt wohl nicht gekauft, wenn sie gewusst hätten, woher die Süße kam. Hinzu kommt, dass der 59-Jährige keine ordnungsgemäße Buchhaltung geführt haben soll.
Eiswein und Beerenauslese gehören zu den edelsüßen Weinen. Bei der Beerenauslese dürfen nur vollreife, edelfaule Trauben gelesen werden. Beim Eiswein müssen die Trauben am Rebstock gefrieren und in noch gefrorenem Zustand gekeltert werden.