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17.01.2022 | 16:20 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz regelt Pflanzenschutz neu!

Karlsruhe - G. Münkel, amtlicher Berater und Pflanzenschutzexperte aus dem Rhein-Neckar-Kreis, erinnert daran, dass im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz BW von 2020 der Pflanzenschutz für folgende Schutzgebiete neu geregelt wurde.

Pflanzenschutz
(c) proplanta
  • Landschaftsschutzgebiete
  • Natura 2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete)
  • Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten (im Rhein-Neckar-Kreis wurde im Jahr 2021 keine Fläche bei den DZ beantragt)
  • gesetzlich geschützten Biotopen
  • Naturdenkmalen
Neben den allgemeinen Grundsätzen zum Integrierten Pflanzenschutz, sind dabei in der Landwirtschaft zusätzliche landesspezifische Vorgaben - als IPplus bezeichnet - einzuhalten. Ziel ist, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.

Achtung: Im Rhein-Neckar-Kreis sind 71% der Antragsteller mit zumindest einem Schlag betroffen.

Tipps:
  • Wenn Sie in FIONA GIS den Reiter „Karten“ anklicken, dann unter „Umweltdaten“ gehen, können Sie sich die Schutzzonen einblenden lassen.
  • Informieren Sie sich bitte jetzt schon, ob in Ihrem Betrieb Flächen in diesen Schutzzonen liegen. Die Auflagen werden auch bei Sachkunde Fortbildungen angesprochen.
Hinweis: Die entsprechenden Vorlage können auch in den anderen Dienstbezirken in Baden-Württemberg verwendet werden.

(Informationen des Rhein-Neckar-Kreis vom 10.01.2022)
LTZ Augustenberg
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