Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz regelt Pflanzenschutz neu!
Karlsruhe - G. Münkel, amtlicher Berater und Pflanzenschutzexperte aus dem Rhein-Neckar-Kreis, erinnert daran, dass im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz BW von 2020 der Pflanzenschutz für folgende Schutzgebiete neu geregelt wurde.
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Landschaftsschutzgebiete
Natura 2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete)
Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten (im Rhein-Neckar-Kreis wurde im Jahr 2021 keine Fläche bei den DZ beantragt)
gesetzlich geschützten Biotopen
Naturdenkmalen
Neben den allgemeinen Grundsätzen zum Integrierten Pflanzenschutz, sind dabei in der Landwirtschaft zusätzliche landesspezifische Vorgaben - als IPplus bezeichnet - einzuhalten. Ziel ist, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.
Achtung: Im Rhein-Neckar-Kreis sind 71% der Antragsteller mit zumindest einem Schlag betroffen.
Tipps:
Wenn Sie in FIONA GIS den Reiter „Karten“ anklicken, dann unter „Umweltdaten“ gehen, können Sie sich die Schutzzonen einblenden lassen.
Informieren Sie sich bitte jetzt schon, ob in Ihrem Betrieb Flächen in diesen Schutzzonen liegen. Die Auflagen werden auch bei Sachkunde Fortbildungen angesprochen.