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03.08.2011 | 11:43 | Gentechnik 

Leitfaden zur Umweltüberwachung von gv-Pflanzen erschienen

Parma - Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat einen aktualisierten Leitfaden zur Umweltüberwachung nach dem Inverkehrbringen (Post-Market Environmental Monitoring - PMEM) von genetisch veränderten Pflanzen veröffentlicht.

Gentechnik
(c) Remar - fotolia.com
Mit dem Dokument werden die bisher in diesem Bereich zur Verfügung stehenden Leitlinien erweitert und die Anforderungen strenger gefasst, die Antragsteller in Bezug auf die Umweltüberwachung genetisch veränderter Pflanzen, deren Inverkehrbringen auf dem EU-Markt genehmigt wurde, erfüllen müssen. Außerdem enthält der Leitfaden Empfehlungen für Risikomanager zur Verbesserung der Erhebung und Meldung von PMEM-Daten in der EU. Wie bei der Erarbeitung aller EFSA-Leitfäden zu genetisch veränderten Organismen (GVO) hat die Behörde in den verschiedenen Entwicklungsphasen des Dokuments die Mitgliedstaaten sowie eine Vielzahl verschiedener Interessengruppen konsultiert.

Nach EU-Recht müssen Anträge für den Anbau genetisch veränderter Pflanzen einen detaillierten PMEM-Plan enthalten, in dem dargelegt wird, inwiefern die genetisch veränderte Pflanze auf mögliche gesundheits- oder umweltschädliche Auswirkungen überwacht wird. Diese Überwachung ist zentraler Bestandteil des Rechtsrahmens zu genetisch veränderten Pflanzen und bildet im Zusammenspiel mit der Bewertung von Umweltrisiken und dem Risikomanagement einen wichtigen Teil des bestehenden Zyklus von Maßnahmen zur Erkennung und Begrenzung möglicher schädlicher Auswirkungen, einschließlich derer, die sich über einen langen Zeitraum entwickeln können. Die EFSA bewertet jährlich die Ergebnisse der PMEM von genetisch veränderten Pflanzen und legt der Europäischen Kommission Empfehlungen vor, um den PMEM-Plan in den Folgejahren zu verbessern und die anhaltende Sicherheit der genetisch veränderten Pflanze zu beurteilen.

Die Umweltüberwachung nach dem Inverkehrbringen von genetisch veränderten Pflanzen besteht aus zwei Teilen: Zunächst gibt es die ‚allgemeine Überwachung‘, die für jede in der EU zugelassene genetisch veränderte Pflanze durchgeführt werden muss. Mit der allgemeinen Überwachung sollen unvorhergesehene negative Auswirkungen genetisch veränderter Pflanzen erkannt werden. Sie konzentriert sich auf verschiedene Aspekte des Umweltschutzes, darunter die Erhaltung von Flora und Fauna, die Bodenqualität und die Nachhaltigkeit von Agrarökosystemen.

Der aktualisierte Leitfaden der EFSA beschreibt die verschiedenen anzuwendenden Instrumente für die allgemeine Überwachung, beispielsweise umfassende Beratung in Bezug auf Design und Auswertung der Fragebögen für Landwirte oder Empfehlungen für die Nutzung bestehender Überwachungsnetze hinsichtlich der biologischen Vielfalt auf mitgliedstaatlicher Ebene, die für die Überwachung genetisch veränderter Pflanzen von Bedeutung sind.

Neben den Antragstellern spielen auch Risikomanager eine wichtige Rolle bei der Durchführung der allgemeinen Überwachung. Das aktualisierte Leitliniendokument empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten die allgemeine Überwachung im Rahmen der PMEM als Teil der allgemeinen Überwachung des Umweltschutzes in der EU betrachten. In diesem Zusammenhang wird im Leitfaden vorgeschlagen, auf einzelstaatlicher Ebene Meldezentren einzurichten, um die Erhebung von PMEM-Daten besser zu integrieren und zu harmonisieren.

Der zweite Bestandteil der PMEM ist die ‚fallspezifische Überwachung‘ (Case-Specific Monitoring - CSM), die durchgeführt werden muss, wenn in der ursprünglichen Bewertung von Umweltrisiken (Environmental Risk Assessment - ERA) einer genetisch veränderten Pflanze ein potenzielles Risiko und/oder ein Unsicherheitsgrad festgestellt wird, das bzw. der beim Anbau verringert werden kann, aber dennoch kontinuierlich überwacht werden muss.

Ein Beispiel: Bei der Durchführung der ERA stellt ein Antragsteller ein potenzielles Risiko aufgrund der Exposition einer Insektenart gegenüber einem bestimmten Gift fest, das die genetisch veränderte Pflanze produziert, wobei das Risiko nicht vollständig anhand vorhandener Studien oder wissenschaftlicher Literatur vorhergesagt werden kann. In diesem Fall muss eine spezifische Überwachung durchgeführt werden, um die Annahmen der ERA zu bestätigen und die Auswertung der ERA während des gesamten Lebenszyklus der genetisch veränderten Pflanze zu unterstützen. Der aktualisierte PMEM-Leitfaden der EFSA beschreibt die Anforderungen für das statistische Design von CSM-Plänen und gibt Beispiele für Zielsetzungen und Ansätze hinsichtlich der Überwachung erkannter Risiken und/oder Unsicherheiten.

Angesichts der erst kürzlich vorgenommenen und im November 2010 veröffentlichten Aktualisierung ihres Leitfaden zur ERA sah die EFSA es als notwendig an, auch ihren PMEM-Leitfaden von 2006 auf den neuesten Stand zu bringen. Auf eigene Initiative bot sie der Europäischen Kommission technische Unterstützung in Bezug auf PMEM-Maßnahmen an und trägt damit ihrer Verpflichtung Rechnung, bei der Durchführung von Risikobewertungen zu genetisch veränderten Pflanzen die Berücksichtigung unvorhergesehener oder langfristiger Auswirkungen auf die Umwelt zu gewährleisten. Im Oktober 2010 dann erhielt die EFSA von der Europäischen Kommission das Mandat, ihren PMEM-Leitfaden aus dem Jahr 2006 zu aktualisieren.

In den jetztigen, aktualisierten Leitfaden flossen die Erfahrungen des GMO-Gremiums der EFSA mit der Bewertung früherer Anträge für genetisch veränderte Pflanzen sowie die Anmerkungen von Interessengruppen und interessierten Kreisen ein, die während einer öffentlichen Konsultation eingegangen waren. Im Rahmen des zweiten Treffens des Wissenschaftlichen Netzwerks der EFSA für die Risikobewertung von GVO in Parma (9./10. Juli 2011) hielt die EFSA außerdem eine gesonderte Sitzung mit Vertretern der Mitgliedstaaten ab, um deren Beiträge zur öffentlichen Konsultation gemeinsam zu diskutieren. (efsa)
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