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04.06.2021 | 12:17 | Aktueller Rat Pflanzenbau 

Mais: Im 3 bis 4-Blattstadium duldet er keine Konkurrenz!

Karlsruhe - Der amtliche Pflanzenschutzberater A. Lohrer vom Landwirtschaftsamt Tübingen berichtet heute, dass der Mais nach der zurückliegenden, kalten und nassen Zeit mittlerweile wieder seine grüne Färbung zeigt.

Maisanbau
(c) proplanta
„Die Unkräuter und Ungräser waren in ihrer Entwicklung leider nicht so verhalten, so der Fachmann. Nachfolgend seine Expertisen für den Landkreis Tübingen.

Ab dem 3 – 4-Blattstadium reagiert der Mais empfindlich auf Konkurrenz durch Unkräuter, zum 3-Blattstadium liegen auch die günstigsten Behandlungstermine. Wichtig für eine gute Herbizidverträglichkeit sind:
  • vitale Bestände mit gut ausgebildeter Wachsschicht des Maises (nach Regenfällen 1-2 Tage warten), keine zu großen Temperaturschwankungen zwischen Tag/Nacht,
  • keine zu hohen Temperaturen mit intensiver Einstrahlung bei der Anwendung.
Mittel unbedingt an den Flächenbedarf anpassen und Behandlungen eher in den frühen Morgen oder spät abends durchführen wobei die relative Luftfeuchte mindestens 60% betragen sollte. Einige Mittel zur Auswahl sind im gelben Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2021“ ab Seite 74 zu finden.

Wirkungsspektrum und Behandlungsmöglichkeiten:
  • Gegen breite Mischverunkrautung inkl. Gräser eignen sich Arigo + Spectrum plus, Elumis + Peak, MaisTer Power, und viele andere.
  • Bei bekannten Problemen mit Hirsen sollte gegen später keimende Hirsewellen Spectrum (0,8 – 1 l/ha) oder Dual Gold (1,25 l/ha) zugemischt werden.
  • Gegen Samenunkräuter (insbesondere Gänsefuß und Knöterich-Arten) bietet sich der Wirkstoff Bromoxynil als Mischpartner an (z.B. B 235, UP BMX, etc. mit 0,2 bis 0,3 Liter/ha). Achtung: Die Zulassung für diesen Wirkstoff wurde zum 17.03.2021 widerrufen, die Abverkaufs- und Aufbrauchfrist endet am 17. September 2021. Restmengen müssen danach entsorgt werden. Diese Mittel (z.B. Nagano, Buctril, Bo 235, …) sollten in dieser Saison also unbedingt aufgebraucht werden. Tipp: Nicht mehr kaufen wie benötigt wird.
  • Gegen Problemunkräuter wie Distel und Winde sollte eine spätere Behandlung dann vorgesehen werden, wenn genügend Blattmasse für eine ausreichende Wirkstoffaufnahme vorhanden ist.
Folgende Auflagen gilt es zwingend zu beachten:
  • In Wasserschutzgebieten in Baden-Württemberg ist der Einsatz von Terbuthylazin-haltigen Mitteln verboten.
  • NG 327: Im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Nicosulfuron (z.B. Elumis, Nicogan, etc. bei Mais nach Mais)
  • NG 355: Im Zeitraum von 3 Jahren dürfen nur 20 g/ha Prosulfuron (z.B. Peak) ausgebracht werden, Gilt auch für Anwendungen in den Vorjahren!
Achtung: Vor dem Einsatz in anderen Kulturen unbedingt auf eine gründliche Reinigung der Spritze vornehmen.

Sonstige Praxistipps:

Die EU-Genehmigung für den fungiziden Wirkstoff Mancozeb wurde nicht erneuert. Damit widerruft das BVL alle Zulassungen für Mittel mit diesem Wirkstoff (z.B. Dithane NeoTec Revus MZ, etc.) zum 04.07.2021. Für alle Mittel, außer Fantic M WG, gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis 4. Januar 2022. Entsprechend der jeweiligen Zulassung können die Mittel nur noch in dieser Saison in Kartoffeln, Weizen, Weinbau oder einigen Gemüsearten eingesetzt werden.

Dokumentieren Sie Ihre Pflanzenschutzmaßnahmen (und auch die Düngung) rechtzeitig! Auch wenn diese von Dritten für Sie durchgeführt werden muss beim Bewirtschafter die Dokumentation vorliegen.

(Informationen des LRA Tübingen vom 02.06.2021)
LTZ Augustenberg
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