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16.09.2023 | 15:52 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Mulchsaat im kommenden Frühjahr ohne Glyphosat

Karlsruhe - „In den Wasserschutzgebieten darf Glyphosat schon seit zwei Jahren nicht mehr angewendet werden,“ so der renommierte Pflanzenschutzfachreferent Dr. A. Maier vom Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Karlsruhe.

Pflanzenschutzmitteleinsatz
(c) proplanta
„Aus heutiger Sicht endet die Zulassung dieses Wirkstoffes zum Ende des Jahres 2023 und dürfte damit generell nicht mehr zum Einsatz kommen!“

In seinem heutigen, brandaktuellen Hinweis ergänzt er: „Jetzt nach der Ernte müssen - evtl. mit dem Einsatz von Focus Aktiv oder Fusilade Max in der Zwischenfrucht im Herbst - die richtigen Weichen gestellt werden, weißt aber unmissverständlich darauf hin, dass diese Meldung nur für Baden-Württemberg gilt!“ Damit informiert er darüber, dass in anderen Bundesländern eine andere Regelung gilt.

Die baden-württembergischen Erfahrungen aus den Wasserschutzgebieten zeigen, dass vor allem das Ausfallgetreide und die Gräser wie Ackerfuchsschwanz, Trespen und Weidelgräser in feuchten Frühjahren bei Mulchsaaten von frühen Sommerungen wie z.B. Zuckerrüben zu Problemen führen können. Ziel muss es daher sein, die Gräser schon ab der Ernte der Vorkultur zu bekämpfen. Nutzen Sie nach der Ernte die aktuell feuchten Bedingungen um Ausfallgetreide und den Samenvorrat anderer Gräser im Boden zur Keimung anzuregen.

Unter den punktuell sehr feuchten Bodenverhältnissen und bei gehäckseltem Stroh, kann auch gar keine Bodenbearbeitung ein gangbarer Weg sein. Ansonsten ist eine flache Bodenbearbeitung, die ein feinkrümeliges "Saatbett" hinterlässt, ein Muss.

Auf keinen Fall zu feucht oder zu tief bearbeiten. Ideal sind zwei flache Bearbeitungsgänge, bevor vor der Zwischenfruchtsaat die gewünschte tiefere Bodenlockerung erfolgt, wenn dies nötig ist. Hierbei dürfen keine bereits aufgelaufene Gräser überleben bzw. wieder anwachsen.

Dennoch kann es in besonderen Fällen selbst bei der oben vorgeschlagenen Vorgehensweise bei Trockenheit oder bedingt durch die Keimruhe des Ackerfuchsschwanzes zu einem erneuten Auflaufen von Gräsern und Ausfallgetreide in den Zwischenfrüchten kommen.

Für Senf, Lein und Sonnenblumen haben die beiden Gräsermittel Focus Aktiv und Fusilade Max eine Zulassung. Es genügt, wenn eine der drei Arten in der Mischung enthalten ist. Nach Rücksprache mit den Sachgebietsleitern Pflanzenschutz aus BW hat man sich in Baden-Württemberg darauf geeinigt, dass die zwei Gräsermittel auch in Zwischenfruchtmischungen eingesetzt werden können, wenn eine der drei oben genannten Kulturen als Bestandteil enthalten sind.

Das heißt, es besteht unter den beschriebenen Voraussetzungen die Möglichkeit, diese beiden Gräsermittel im Herbst einzusetzen. Bedenken Sie dabei, dass Sie die Ungräser unbedingt benetzen müssen, da die beiden Pflanzenschutzmittel ausschließlich blattaktiv sind. Ideal ist dabei das 3-Blatt-Stadium. Gräser wie z.B. Rauhafer in den Zwischenfruchtmischungen sind natürlich nicht möglich. Unter dem Gesichtspunkt der Resistenzproblematik ist diese Maßnahme nicht auf allen Standorten angeraten. Im Zweifelsfall Beratung anfordern!

WICHTIG: Bei FAKT II geförderten Begrünungen ist der Einsatz von Herbiziden untersagt!

Lohnend ist der Einsatz in der Regel auch nur bei frühen Sommerungen wie Zuckerrüben, Sommergetreide und Erbsen. Ohne Glyphosat kommt der Frostbearbeitung im Winter eine bedeutende Rolle zu. Bei optimalen Bedingungen können hier sehr hohe Wirkungsgrade bei der Unkrautbekämpfung erzielt werden.

(Informationen vom Regierungspräsidium Karlsruhe – Pflanzenschutzdienst - vom 14.09.2023)
LTZ Augustenberg
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