Wiederholte Meldungen von Vergiftungsfällen von
Bienen mit Beteiligung des Wirkstoffs Indoxacarb stützen die neue Einstufung.
STEWARD darf ab sofort nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen - auch
Unkräuter - ausgebracht werden.
Das Bundesamt für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (
BVL) hat die Zulassung des Pflanzenschutzmittels STEWARD mit dem Wirkstoff Indoxacarb hinsichtlich der Einstufung der Bienengefährdung geändert auf:
NB6611: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
Das bedeutet, dass STEWARD ab sofort nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen - auch Unkräuter - ausgebracht werden darf. Diese Auflage ist bei jeder Anwendung des Mittels zu beachten, auch bei Nutzung von
Verpackungen, die diese geänderte Kennzeichnungsauflage nicht ausweisen.
Um Inkonsistenzen zur neuen Bienenkennzeichnung zu vermeiden, wurden zusätzlich bei bestimmten Obst- und Weinbauanwendungen von STEWARD Anpassungen zum Anwendungszeitpunkt vorgenommen.
(Informationen des LTZ Augustenberg vom 16.03.2020)