Das geht aus einer Antwort (
17/6206) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (
17/5995) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Konkret geht das BVL davon aus, dass die maximal genehmigte Menge von 2.700 Liter Pflanzenschutzmittel für die Behandlung von insgesamt 4.000 Hektar Kirschplantagen ausreicht. Aufgrund des frühen Vegetationsbeginns in diesem Jahr ist die Entwicklung der Kirschen bereits sehr weit fortgeschritten, so dass für frühe Sorten aufgrund einer 28-tägigen Wartezeit in den meisten Fällen keine Anwendung der Pflanzenschutzmittel mehr in Frage kommt, heißt es in der Antwort weiter. Weil aber die Kirsch-fruchtfliege regional unterschiedlich auftrete, ist für spätere Kirschsorten sowie für Sauerkirschen mit Befall zu rechnen.
Die Anwendung der Pflanzenschutzmittel dürfe jedoch nur bei Starkbefall nach Warndienstaufruf der zuständigen Landes-behörden erfolgen. Da die Anwendungen dokumentiert und den zuständigen Länderbehörden gemeldet werden müssen, soll bis zum Ende der Saison die tatsächliche Menge erfasst sein.(hib/EIS)