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22.09.2010 | 13:06 | Weinbau  

Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg setzen sich für Beibehaltung des Anbaustopps im Weinbau ein

Herxheim-Hayna - Die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg haben sich dafür ausgesprochen, am Anbaustopp für Reben über die Jahre 2015 beziehungsweise 2018 hinaus entgegen den Beschlüssen der EU festzuhalten.

Weinbau
Zudem sollen nach dem Willen beider Landesregierungen den Ländern im Weinbezeichnungsrecht eigene Zuständigkeiten zur stärkeren Profilierung von Herkunftsangaben einschließlich der Steillagen im Weingesetz ermöglicht werden. Ihr Anliegen werden die beiden Landesregierungen in einem gemeinsamen Entschließungsantrag im Bundesrat einbringen, wie die Ministerpräsidenten Kurt Beck und Stefan Mappus während einer Pressekonferenz nach der gemeinsamen Kabinettssitzung der beiden Landesregierungen in Herxheim-Hayna erläuterten.

Angesichts der nach wie vor durch Überschüsse gekennzeichneten Situation am Weinmarkt ist aus Sicht beider Landesregierungen bei einer vorzeitigen Freigabe der Pflanzrechte eine Produktionsverlagerung auf Standorte zu erwarten, die eine nahezu industrielle Traubenproduktion erlaubten. „Es ist eine große Gefährdung für die traditionellen Kulturlandschaften zu befürchten. Insbesondere der Weinbau in den Hang- und Steillagen wäre im bisherigen Umfang nicht mehr konkurrenzfähig“, so der rheinland-pfälzische Weinbauminister Hendrik Hering.

„Über die Jahrhunderte hinweg wurden in Deutschland die am besten geeigneten Lagen weinbaulich erschlossen. Der Weinbau in diesen Lagen steht für Qualität, biologische Vielfalt und nachhaltige Landbewirtschaftung durch Familienbetriebe. Unser Ziel ist es, das Kultur- und Wirtschaftsgut Wein sowie die Identität der Weinbauregionen in Deutschland und Europa zu erhalten“, betonte der baden-württembergische Weinbauminister Rudolf Köberle. Seit Jahrzehnten bestehe ein bewährtes System von Qualitäts- und Anbauregeln. Die Qualitätsweinbauregionen hätten in diesem Sinne die Anbaugebiete für den Weinbau abgegrenzt, geeignete Rebsorten klassifiziert, Mindestmostgewichte festgelegt sowie Hektarhöchsterträge definiert. „Diese ganzheitliche Qualitätspolitik hat sich bewährt und muss daher auch fortgesetzt werden“, unterstrich Köberle.

Die Forderung nach einer stärkeren Regionalisierung des Weinbezeichnungsrechtes begründete Hering vor allem mit einer auch von der Weinwirtschaft angestrebten stärkeren Profilierung der Qualitätsweine mit der Angabe kleinerer geographischer Einheiten sowie aus Steil- oder Terrassenlagen. Damit könnte die besondere Wertigkeit der in diesen Lagen erzeugten Weine gegenüber den Verbrauchern deutlich gemacht und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe gestärkt werden. (PD)
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