Bei dem von der Winzergenossenschaft Meißen angebotenen Wein handelt es sich nicht, wie Bild vermuten lässt, um sächsischen Wein, sondern um einen "deutschen Wein". Dies wird auf dem Etikett deutlich, wie vom deutschen Weinrecht gefordert, kommuniziert.
"Deutsche Weine" dürfen als Cuvée verschiedener deutscher Anbaugebiete angeboten werden. Sie sind als Basisweine anzusehen, die aus Trauben der deutschen Weinbauflächen stammen - wie der Name schon verrät. Ebenso verfahren die übrigen EU-Mitgliedstaaten; ein "französischer Wein" besagt lediglich, dass der Wein aus Trauben gewonnen wurde, die aus Frankreich stammen.
Anders als beim "deutschen Wein" verhält es sich bei Qualitätsweinen. Ein Qualitätswein aus Sachsen beinhaltet zu 100 Prozent Trauben aus dem geografisch streng abgegrenzten Gebiet Sachsen. Der Konsument kann sich also weiterhin darauf verlassen, dass dort, wo Sachsen als Anbaugebiet angegeben ist, ausschließlich Trauben aus dem Anbaugebiet enthalten sind.
Das Herz des sächsischen Weinbaus sind und bleiben die Qualitäts- und
Prädikatsweine mit der Angabe "Sachsen". Sie haben der Region in den vergangenen Jahren zu ihrem guten Ruf verholfen! (drv)