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16.11.2010 | 13:28 | Bodenerosion  

Sachsen-Anhalt: Niederschläge behindern Erosionsschutzmaßnahmen

Magdeburg - Erosionsschutzmaßnahmen werden in Sachsen-Anhalt derzeit durch Niederschläge behindert.

Erosionsschutzmaßnahmen
Landwirte Sachsen-Anhalts, die als erosionsgefährdet ausgewiesene  Flächen bewirtschaften, können Ausnahmeanträge stellen, wenn sie auf Grund der derzeit andauernden ungünstigen niederschlagsreichen Witterung Erosionsschutzmaßnahmen wie die Einsaat vor dem 1.12. oder die unmittelbare Einsaat nach dem Pflügen in diesem Jahr nicht mehr einhalten können. Dies gab das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt heute bekannt.

Betroffene Landwirte müssen dazu einen Antrag unter Angabe der betreffenden Ackerflächen beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) stellen. Auf der Grundlage der entsprechenden Bundesverordnung (Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung) können dann kurzfristig Ausnahmen genehmigt werden. Es wird empfohlen, sich in entsprechenden Fällen umgehend mit dem jeweils zuständigen ALFF in Verbindung zu setzen. 

Hintergrund sind vorgegebene erosionsmindernde Schutzmaßnahmen, die die Landwirte seit dem 1.7.2010 auf bestimmten gefährdeten Ackerflächen einhalten müssen. Je nach Gefährdungsgrad sind spezielle Bewirtschaftungsmaßnahmen, die sich aus der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung ergeben, ab dem 1. Juli 2010 auf Ackerflächen einzuhalten. So dürfen beispielsweise Ackerflächen in der Wassererosionsgefährdungsstufe 1 und 2 zwischen dem 1. Dezember und dem 15. Februar nicht gepflügt werden. In der Gefährdungsstufe 1 ist ferner das Pflügen nach Ernte der Vorfrucht nur bei Aussaat vor dem 1. Dezember, in der Gefährdungsstufe 2 zwischen dem 16. Februar und dem 30. November nur bei einer unmittelbar folgenden Aussaat gestattet.

Ab Mitte Dezember können sich Landwirte wieder über das sogenannte Auskunftssystem AgroView-Online (AVO) im Internet unter www.invekos.sachsen-anhalt.de über die Einstufung der von ihnen bewirtschafteten Flächen im Jahr 2011 informieren.

Die Landwirte werden außerdem im Zuge des Antragsverfahrens 2011 wieder über den Status ihrer Flächen informiert. Nähere Auskünfte erteilen die Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (LLFG) sowie die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) ab Mitte Januar 2011. (PD)
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