Darauf hat das Bundesamt für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) am Dienstag vergangener Woche (8.11.) hingewiesen. Das bedeute: Pflanzenschutzmittel, die zur Anwendung in Hülsengemüse, Fruchtgemüse und Gemüsekulturen zugelassen seien, dürften ab sofort auch in
Sojabohnen eingesetzt werden, erläuterte das BVL.
Die Verwendung der Sojabohne sei somit auch als frische Bohne mit oder ohne Hülse möglich, zum Beispiel als Edamame. Diese japanische Bezeichnung bedeutet „Bohnen am Zweig“. Näheres regelt dem
BVL zufolge die Beschreibung der zugelassenen Anwendung.
Bei Pflanzenschutzmittelanwendungen, die für Sojabohne nicht geeignet seien, werde die Sojabohne explizit aus der Zulassung ausgenommen. Zur Ernte 2022 wurden Sojabohnen in Deutschland laut den Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) auf 51.000 ha angebaut. Die
Erntemenge belief sich auf schätzungsweise 128.000 t.