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19.09.2022 | 16:06 | Aktueller Rat Pflanzenbau 

Später Saattermin reduziert den Ackerfuchsschwanz-Druck

Karlsruhe - „An der Wetterstation in Ilshofen sind seit Mittwoch 63 mm Niederschlag gefallen, über das kommende Wochenende ist weiterer Regen gemeldet,“ so der Pflanzenschutzfachmann S. Wolpert vom Landwirtschaftsamt Ilshofen im Vorfeld seiner Empfehlungen für den Landkreis Schwäbisch Hall.

Ackerfuchsschwanz
(c) proplanta
Winterraps - Ausfallgetreide: Die Rapsbestände päsentieren sich sehr heterogen. Wo bereits genügend Regen gefallen ist, ist der Raps aufgelaufen. Der Rest wird Dank der gefallenen Niederschläge nächste Woche kommen. Was aber besonders auffällt ist das Ausfallgetreide in den Rapsbeständen, welches spätestens jetzt bekämpft werden sollte, damit der Konkurrenzdruck für den Raps nicht zu groß wird. Das BBCH-Stadium 12 bis 13 (Zwei- bis Dreiblattstadium des Ausfallgetreides) ist hierfür der ideale Termin.

Die Mittelwahl richtet sich danach, ob bereits Ackerfuchsschwanz vorhanden ist oder nicht:
  • wenn nur Ausfallgetreide vorhanden ist, können FOP´s eingesetzt werden. Agil 1,0 l/ha, Gramfix 1,0 l/ha, Fusilade 1,0 l/ha
  • wenn auch Ackerfuchsschwanz auf der Fläche steht, sind DIM´s einzusetzen. Select 240 EC + Radiamix (0,5 l/ha + 1,0 l/ha) oder Focus Ultra + Dash E.C. (1,5 l/ha + 1,5 l/ha)
Auf den bisher besichtigten Rapsflächen haben wir noch keinen AFU entdeckt.

Praxistipps: Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Wirkstoffe rein blattaktiv sind. Das heißt, die Benetzung ist besonders wichtig (ausreichende Wassermenge, Doppelflachstrahldüsen). Die höhere Luftfeuchtigkeit durch den Regen begünstigt jetzt die Wirkung.

Vermutlich wird es in Frühsaaten dieses Jahr nötig werden, nach der Ausfallgetreidebekämpfung mit einem FOP eine weitere Gräserbehandlung gegen Ackerfuchsschwanz mit einem DIM zu fahren, auch wenn im Spätherbst eine Kerb Flo Behandlung angedacht ist. Wenn nicht viel Ausfallgetreide im Raps steht (Spätsaaten), kann auch noch gewartet werden bis der Ackerfuchsschwanz aufläuft.

Winterraps - Schädlinge: Der Erdflohdruck ist auf unseren Monitoringschlägen bis jetzt sehr gering. Kontrollieren Sie dennoch weiterhin Ihre Bestände. Ist die Schadensschwelle von 10% Lochfraß überschritten, sollte eine Behandlung mit einem Pyrethroid erfolgen, z.B. Karate Zeon 0,075 l/ha.

Praxistipp: Kontollieren Sie Ihre Schläge nach dem Regen auf Schneckenbefall. Bereits ausgebrachtes Schneckenkorn muss nach dem Regen ggf. nachgelegt werden.

IPSplus – Für Flächen im Landschaftsschutz, Vogelschutz und FFH-Gebiet: In den o.g. Gebieten ist die Anlage von Spritzfenstern vorgeschrieben. Länge mindestens 10 m, Breite mindestens 2 Teilbreiten des Spritzbalkens (mindestens 5 m). Zudem müssen Rapsschläge an mindesten 2 Stellen pro Bewirtschaftungseinheit (nicht im Randbereich) auf das Vorkommen von Nacktschnecken mit Jutesäcken, Brettern (Größe ca. 0,5 m²) oder speziellen Schneckenfolien kontrolliert werden. Bekämpfungsrichtwert: Eine Schnecke pro Kontrollstelle in 1 bis 2 Tagen.

Ackerfuchsschwanz: Die Aussaat des Wintergetreides rückt schon wieder näher. Aufgrund der Trockenheit ist nach der Stoppelbearbeitung kein Ackerfuchsschwanz aufgelaufen. Ein Saattermin für Wintergetreide ab Oktober reduziert den Druck an Ackerfuchsschwanz, senkt den Befall von Verzwergungsvirosen und führt zudem zu besseren Wirkungsgraden bei den Herbiziden. Siehe Saatzeitenversuch Tiefenbach.

Nutzen Sie aber jetzt die Feuchtigkeit aufgrund der gefallenen Niederschläge durch die Anlage eines falschen Saatbetts/Scheinsaat. Richten Sie hierfür den Acker saatfertig und fein her, um dem Ackerfuchsschwanz die gleich guten Bedingungen zum Keimen zu bieten, welche er auch in einer Frühsaat finden würde. Nach dem Auflaufen oder bei der Saat kann dieser mechanisch beseitigt werden. Ackerfuchsschwanz, welcher bereits vor der Saat aufläuft, keimt nicht mehr im bestellten Feld.

IPS Plus: Wie bei den vergangenen „Rat zur Saat“-Veranstaltungen vorgestellt, gelten für Flächen im Landschaftsschutz, Vogelschutz und FFH Gebiet sowie auf flächigen Naturdenkmälern und §30 Biotopen seit diesem Jahr die Vorgaben von IPS Plus.

(Informationen des Landkreis Schwäbisch Hall vom 16.09.2022)
LTZ Augustenberg
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