Bekämpfung des Gefleckten KohltriebrüsslerDa dieser Schädling vor der Eiablage bei den aktuellen Temperaturen einen relativ langen Reifungsfraß durchführt ist eine Bekämpfungsmaßnahme in der nächsten Woche ausreichend.
Sollte in den Gelbschalen auch der Bekämpfungsrichtwert für den großen Rapsstängelrüssler überschritten sein, sollte umgehend innerhalb weniger Tage eine Maßnahme durchgeführt werden.
Bekämpfungsrichtwerte je Gelbschale in 3 Tagen: 10 Große Rapsstängelrüssler
30 gefleckte Kohltriebrüssler
Diese Bekämpfungsrichtwerte halbieren sich auf 5 Große Rapsstängelrüssler oder 15 gefleckte Kohltriebrüssler wenn wie empfohlen ein Abdeckgitter verwendet wird!
Achtung: Da auch schon Rapsglanzkäfer auf den Schlägen vorhanden sind sollte zur Bekämpfung Trebon 30 EC mit 0,2 Liter/ha eingesetzt werden. Hier bitte die B2- Einstufung beachten: Anwendung nur nach dem täglichen Bienenflug bis 23 Uhr!
Hinweis: Wo noch keine Rapsglanzkäfer auftreten, können in unserer Region auch die Pyrethroide der Klasse II eingesetzt werden, z.B. Karate Zeon, Bulldock, Hunter, etc.
FungizideinsatzDie Frühjahrsbehandlung während des Längenwachstums bis zum Beginn der Knospenbildung (BBCH 39 bis 55) soll das Längenwachstum regulieren und Phomabefall bekämpfen. In den vergangenen Jahren waren diese Frühjahrsanwendungen in den Landesversuchen Baden-Württemberg meistens nicht wirtschaftlich. Das Mittel Toprex erzielte die stärkste einkürzende Wirkung, gefolgt von Carax.
Anwendungen sind nur bei hoher Bestandesdichte, hoher Stickstoffversorgung (Gülledüngung), lageranfälligen Sorten und starkem Befallsdruck sinnvoll. In dünnen Beständen ist durch eine Behandlung mit einer Teilmenge, z.B. von Folicur oder Matador (Aufbrauchfrist bis 28.02.2021), eine Förderung der Seitentriebbildung möglich.
Tipp: Die Behandlungen sollten nur bei wüchsigem Wetter und nicht bei der Gefahr von Nachtfrösten sowie in durch Nässe oder Nährstoffmangel geschwächten Beständen erfolgen.
Achtung: Bei Tankmischungen von Azolfungiziden mit Insektiziden ist die Änderung der Bienengefährdung zu beachten! Die zugelassenen Pflanzenschutzmittel sind in Tabelle 35 im Merkblatt „
Integrierter Pflanzenschutz 2020“ auf Seite 61 zu finden.
(Informationen des LRA Tübingen vom 18.03.2020 und des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 17.03.2020)