Stängelschädlinge:Der Zuflug der Stängelschädlinge ist dieses Jahr vergleichsweise verhalten ausgefallen. Höchstwahrscheinlich erfolgte der erste Zuflug bereits um die Weihnachtszeit. Ein zweiter Zuflug fand Ende Februar im westlichen Landkreis statt. Eine Behandlung war in den meisten Fällen nicht notwendig bzw. ohne entsprechende Erfolgserwartung, zumal auch die Wetterbedingungen für eine wirksame Behandlung mit einem Insektizid nicht gegeben bzw. nur ein sehr kurzes Zeitfenster überhaupt vorhanden war. Aufgrund des Entwicklungsstadiums des Rapses sowie der vorausgesagten eher kühlen Temperaturen rechnen wir mit keinem weiteren Zuflug der Stängelschädlinge mehr.
Rapsglanzkäfer:Derzeit findet man erste Rapsglanzkäfer in den Gelbschalen. Für eine Behandlung ist es jetzt jedoch zu früh. In der nächsten Schönwetterphase mit Temperaturen um die 18°C gilt der Rapsglanzkäfer unserem Interesse. Der Bekämpfungsrichtwert für den Rapsglanzkäfer wird nicht mit der Gelbschale, sondern an fünf Stellen jeweils an mind. 5 Pflanzen ermittelt. Hierzu schütteln Sie den Haupttrieb einfach in Ihre Handfläche ab und die Käfer fallen heraus. Der Befall sollte in der Fläche ermittelt werden.
Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei 10 Käfern/Haupttrieb. In schwachen Beständen halbiert sich der Bekämpfungsrichtwert. Bei Überschreitung des Bekämpfungsrichtwertes empfehlen wir:
- Trebon 30 (0,2 Liter/ha), (B2 Mittel; nur nach täglichem Bienenflug bis 23 Uhr!)
- Mavrik Vita (0,2 Liter/ha) (B4 (bienenungefährlich)
Bienengefährdung: Bitte beachten, dass ein Bestand als blühend gilt, sobald ein Unkraut oder eine Kulturpflanze blüht. Mavrik Vita oder
Evure sind in der Bienengefährdung mit B4 eingestuft, bei Tankmischungen mit Azolfungiziden jedoch in B2.
Praxistipp: Falls Sie noch Bor zumischen möchten, vergessen Sie nicht das vorherige Ansäuern der Spritzbrühe.
NT- Auflagen verschiedener Insektizide:In den Gemeinden (Lauffen am Neckar, Oedheim, Leingarten, Siegelsbach, Untereisesheim, Ittlingen und Gemmingen) ohne ausreichender Kleinstrukturanteile müssen u.U. Abstandsauflagen zum Schutz der Saumbiotobe eingehalten werden. Anbei nochmal der entsprechende Link zum Download für nähere Informationen hierzu:
https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/04_pflanzenschutzmittel/2023/2023_02_22_Fa_Veroeff_KSV.html;jsessionid=
D5C8E2BCC261BEC64D3C6D19B66F433E.internet942
Praxistipp: Denken Sie in den Schutzgebieten wie Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete, Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten u.a. (keine Wasserschutzgebiete!) an die Dokumentationspflicht der Überwachungsmaßnahme z.B. durch ein Foto der Haupttriebe.
(Informationen des Landkreis Heilbronn vom 27.03.2023)