(c) Remar - fotolia.com In einem Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir verwies der Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin (VBIO) am Mittwoch (29.6.) auf die „erheblichen Potentiale“ der neuen Verfahren und sprach sich für eine „differenzierte juristische Betrachtungsweise“ aus.
Nach Überzeugung der Wissenschaftler sollten neue Pflanzensorten zwar generell sorgfältig auf ihre Auswirkungen auf die Umwelt und ihre Unbedenklichkeit für den menschlichen oder tierischen Verzehr geprüft werden, dabei sollten sie aber nach ihren Eigenschaften und nicht nach der Art ihrer Erzeugung beurteilt werden.
Pflanzen, die gezielt mit Genscheren erzeugte Veränderungen enthielten und in die keine fremden Gene eingefügt worden seien, seien von Pflanzen aus konventioneller Züchtung nicht zu unterscheiden, unterstrich der VBIO. Es gebe keine wissenschaftlichen Gründe, sie unterschiedlich zu regulieren. Nach Einschätzung des Verbandes braucht die Anwendung der neuen genomischen Techniken einen rechtlichen Rahmen, der die wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt.
Angesichts der Dimension und Dringlichkeit aktueller Herausforderungen zeigten sich die Wissenschaftler „besorgt über den Verlauf der Debatte, in der emotionale Botschaften oft höher bewertet werden als Fakten“. Laut den Verfassern des Briefes würde bereits eine geringfügige Änderung des bestehenden EU-Gentechnikrechts ausreichen, um die europäischen Vorgaben an die Regeln von Drittstaaten anzupassen.
„Dann könnten Wissenschaftler/-innen, Pflanzenzüchter/-innen und Tierzüchter/-innen der EU-Mitgliedstaaten die neuen genomischen Techniken als Werkzeug nutzen, um Beiträge zur Bewältigung der akuten Herausforderungen für eine nachhaltige Entwicklung in Umwelt, Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion zu leisten“, so der VBIO.
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