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24.11.2022 | 13:18 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Vermehrt Minderwirkungen beim Pflanzenschutz zu erkennen

Karlsruhe - Die Karlsruher Pflanzenschutzberaterin L. Merkle vom Amt in Bruchsal informiert heute im Landkreis Karlsruhe über Wintergetreide, Winterraps, Spritzenreinigung, Pflanzenschutz Dokumentationen und die Einarbeitung von Zwischenfrüchten.

Ungräserbesatz
(c) proplanta
Wintergetreide:
Der optimale Behandlungstermin für die diesjährigen Herbstbehandlungen war nicht immer leicht zu treffen. Auf Grund der wüchsigen Bedingungen im Oktober (feucht/warm) waren teilweise die Beigräser bereits zu weit entwickelt und wurden mit „bodenaktiven“ Mitteln nicht ausreichend erfasst. Demnach zeigen sich vermehrt Minderwirkungen der Herbstbehandlungen in Getreide.

Kontrollieren Sie jetzt unbedingt den Behandlungserfolg auf Ihren Getreideschlägen. Laufen Sie hierzu am besten entlang der Fahrgasse, da Sie dort die Beigräser besser begutachten können. Sofern eine Nachbehandlung nötig ist, können die blattaktiven Mittel Axial 50 in Wintergerste bzw. Traxos in Winterweizen/Winterroggen zum Einsatz kommen. Die Beigräser sollten beim Einsatz mindestens 2 voll entfaltete Blätter haben um ausreichend Wirkstoff aufnehmen zu können.

Praxistipp: Erfolgt die Behandlung während einer Kaltphase mit Tagesdurchschnittstemperaturen unter 7°C ist mit einem besseren Behandlungserfolg zu rechnen, da die Beigräser den Wirkstoff langsamer „verstoffwechseln“.

Winterraps:
Zur Bekämpfung von Herbizid resistentem Ackerfuchsschwanz im Raps werden propyzamidhaltige Mittel empfohlen. Beim Einsatz von propyzamidhaltigen Produkten wie z.B. Kerb Flo, Milestone sollen die Tagestemperaturen dauerhaft unter 10°C liegen, dies gilt auch für die Bodentemperatur. Ansonsten zersetzen Mikroorganismen im Boden den Wirkstoff zu rasch. Kühle Witterung und Feuchtigkeit erhöhen die Wirkung von Kerb Flo. Daher sollte der Einsatz erst vor Niederschlägen erfolgen.

Praxistipp: Das Produkt Milestone enthält neben dem Wirkstoff Propyzamid auch Aminopyralid und weist somit auch eine Wirkung gegen Kamille, Kornblume, Mohn und Vogelmiere auf.

Spritzenreinigung:
Vor Wintereinbruch müssen Feldspritzen und andere Pflanzenschutzgeräte gründlich gereinigt und winterfest gemacht werden. Beim Einwintern der Pflanzenschutzspritze sollte auch gleich die Prüfplakette auf ihre Gültigkeit geprüft werden.

Praxistipp: In Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte müssen in Zeitabständen von sechs Kalenderhalbjahren durch amtliche oder amtlich anerkannte Kontrollstellen geprüft werden.

Beachten Sie bei der Reinigung folgende Punkte:
  • Außen und Innenreinigung bestenfalls auf der zuletzt behandelten Fläche.
  • Anfallende Reinigungs- und Spülflüssigkeiten dürfen keinesfalls in die Kanalisation oder direkt in Gewässer gelangen.
  • Düsen und Filter ausbauen und gründlich reinigen. Schauen, ob sich in Ihrem Düsensatz Düsen mit einer Abdriftminderungsklasse mit 90% befinden.
  • Frostschutzlösung über Pumpe bis in Spritzgestänge pumpen.
  • Pumpe und Manometer ausbauen + frostfrei lagern (sofern Überwinterung ohne Frostschutz).
Pflanzenschutz - Dokumentationen:
Das Jahr in der Außenwirtschaft neigt sich dem Ende. Schauen Sie bitte noch einmal über Ihre Dokumentationen im Pflanzenschutz. Bezüglich der Pflanzenschutzdokumentationen verweisen wir auf den Warndienst Nr. 18 vom 03.11.2022.

Einarbeitung von Zwischenfrüchten:
Für die Einarbeitung von Zwischenfrüchten gelten nachfolgende Termine
  • FAKT-Begrünungen mit dem Code 40 und 41: Seit dem 21. November 2022.
  • Brachebegrünung ohne ÖVF Code 42: Seit dem 21. November 2022.
  • Brachebegrünung mit ÖVF Code 43: Ab dem 01. Januar 2023 (mulchen seit dem 21. November 2022)
  • Zwischenfrüchte als ÖVF Code 20: Ab dem 16. Januar 2022
In Wasserschutzgebieten die besonderen Auflagen beachten:

Erosionsschutzkataster: Flächen, die als CC Wasser 1 und CC Wasser 2 eingestuft sind, dürfen zwischen dem 01.12. und dem 15.02. nicht gepflügt werden. Bei CC Wasser 1 Flächen entfällt diese Auflage, wenn Sie den kompletten Schlag quer zum Hang bewirtschaften. Halten Sie im Zweifelsfall Rücksprache mit Ihrem Landwirtschaftsamt.

(Informationen des Landkreis Karlsruhe vom 23.11.2022)
LTZ Augustenberg
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